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300 Versetzungen in den Sommerferien

■ Flexibilität im Öffentlichen Dienst: das Beispiel Schulen zeigt, daß es trotz Personalvertretungsgesetz geht

Über 300 Versetzungen — zum Teil auf Zeit, zum Teil auf Dauer — sind in diesem Jahr den sechs Ferienwochen zwischen Anfang Juni und Ende Juli umgesetzt worden — damit haben rund sechs Prozent aller Bremer LehrerInnen ihren Arbeitsplatz gewechselt. Trotz dieses Zeitdrucks hat es kein einziges Verfahren gegeben, in dem sich Behörde und Betroffene nicht freiwillig verständigt hätten. „Das waren doppelt so viele Versetzungen wie in früheren Jahren“, sagt die Vorsitzende des Personalrats Schulen, Erika Bosecker, „und es zeigt die enorme Flexibilitätsbereitschaft der Bremer Lehrer.“

Auch Bildungssenator Henning Scherf ist voll zufrieden: „Es hat sich sehr bewährt, daß wir in allen Fällen gemeinsame Entscheidungen mit den Betroffenen gesucht haben. Nur so war es möglich, daß wir in keinem einzigen Versetzungsfall in das formale Schlichtungs- oder Einigungsverfahren gehen mußten.“

Für Henning Scherf, der schon vor Jahren zu den schärfsten Kritikern der übermäßigen Beharrungsmentalität im öffentlichen Dienst zählte, hat sich damit das bremische Personalvertretungsgesetz „voll bewährt“. In einer Einschränkung der dort festgelegten, sehr weitgehenden Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei Versetzungen sieht er deshalb auch keinen Sinn: „Das würde doch nur die Fronten wieder verhärten, die jetzt gerade etwas aufgebrochen sind.“

Ähnlich sieht es auch Fritz Dopatka, als Staatsrat für die Senatskommission für das Personalwesen (SKP) zuständig: „Gerade in Zeiten der Krise ist die Allzuständigkeit der Bremer Personalräte ein wichtiges Integrationsinstrument.“

Daß allerdings gerade im Schulbereich die Flexibilität des Öffentlichen Dienstes besonders hoch sei, erklärt Dopatka vor allem mit dem hohen Termindruck: „Der Zwang, bis zum Schuljahresbeginn die neuen Lehrerkollegien zusammenzubekommen, wirkt sich äußerst positiv aus.“ Einen solchen Termindruck wünscht der SKP-Chef sich auch in anderen Bereichen und schlägt deshalb die Einführung von klaren Fristen für die Regelung von Konfliktfällen im Personalvertretungs- Gesetz aus.

Gegen eine solche Beschleunigung der Schlichtungs-Verfahren hat auch der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Gerhard Tilsner, nichts: „Es ist ja auch im Interesse des Arbeitnehmers, Konflikte am Arbeitsplatz möglichst schnell auszuräumen.“

Ase

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