Personalräte bleiben „Allzuständig“

■ Reform des Bremer Personalvertretungsgesetzes beschränkt sich auf Detailfragen

Der öffentliche Dienst muß flexibler werden. Verändern sich die Rahmenbedingungen, müssen Behörden umstrukturiert, Arbeitsplätze verändert und verlagert werden. In der Theorie ist das auch in Bremen kein Streitpunkt. In der Praxis kommen allerdings aus fast allen Senatsressorts Klagen, daß die Flexibilisierung im Öffentlichen Dienst kaum durchzusetzen ist. Geklagt wird am liebsten hinter vorgehaltener Hand - kaum jemand traut sich in Bremen, die sehr weitgehende Mitbestimmungsregelung für die 40.000 Bremer Staatsangestellten — „Personalvertretungsgesetz“ (PVG) genannt öffentlich zu kritisieren.

Zu gefährlich scheint nach wie vor die starke Staatsangestellten- Lobby aus ÖTV und Personalräten. Und auch in der Bürgerschaft gibt es (außer bei der FDP) quer durch die Parteien eine große Mehrheit des Öffentlichen Dienstes. Lediglich die FDP hat sich bisher lautstark für die Abschaffung der gesetzlich geregelten „Allzuständigkeit“ der Bremer Personalräte eingesetzt. Auch in die Koalitionsvereinbarung hat sie die Novellierung des PVG aufnehmen lassen. Doch der eigens eingesetzte Ausschuß der Bürgerschaft kommt in seiner Arbeit nicht voran.

Für den Herbst hat die Senatskommission für das Personalwesen (SKP) einen Novellierungsentwurf des PVG angekündigt, der sich allerdings auf wenige kleine Detailfragen beschränkt und die „Allzuständigkeit“ unangetastet läßt.

„Mein Eindruck in diesem Ausschuß ist sehr negativ“, sagt denn auch dessen FDP-Mitglied Rudolf Heise, „selbst die CDU ist nicht richtig ernsthaft dabei.“ In die Sache werde wohl „keine Bewegung mehr“ kommen. Für Heise heißt das: „Ich pesönlich werde das Ergebnis nicht unterschreiben können. Wenn meine Partei es trotzdem will, dann soll jemand anderes aus der FDP seinen Namen dafür hergeben.“ Heise würde das PVG am liebsten vollständig abschaffen: „Ich verstehe überhaupt nicht, warum ausgerechnet der Öffentliche Dienst Sonderrechte haben soll, die über das normale Betriebsverfassungsgesetz hinausgehen.“

Mit dieser Grundsatzposition steht Rudolf Heise allerdings al

LehrerInnen haben dank PVG weit mehr Rechte als früherFoto: T.V.

lein auf weiter Flur. SPD, CDU und Grüne haben dagegen höchstens die Veränderung kleinster Teile des PVG im Sinn. So möchte die SKP einige der Mitbestimmungsverfahren zeitlich straffen und wirft die Frage auf, ob es wirklich sinnvoll ist, daß das Bremer PVG dem Personalrat sogar die Möglichkeit gibt, Maßnahmen zu verhindern, auf die sich Amtsleitung und Betroffene bereits geeinigt haben. „Das Personalvertretungsgesetz ist da streng kollektivistisch“, sagt der für die SKP zuständige Staatsrat Fritz Dopatka und erklärt es da

mit, daß es „ursprünglich einmal als Reformmittel für eine kleine, autoritär strukturierte Verwaltung gemacht worden ist. Insgesamt aber, so meint auch Dopatka, sei Bremen mit seiner weitgehenden Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst sehr gut gefahren. Gerade in Zeiten knapper Mittel sei es sehr wichtig, die öffentlich Bediensteten möglichst weitgehend in die Sparentscheidungen mit einzubeziehen.

Tatsächlich geht auch die Entwicklung in anderen Bundesländern inzwischen eher in die Richtung, der Mitbestimmung im Öf

fentlichen Dienst immer größere Rechte einzuräumen. So haben Schleswig-Holstein und Hessen die ursprünglich einmalige Bremer „Allzuständigkeit“ der Personalräte in ihren Gesetzen fast wortgleich übernommen. In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz soll sie demnächst mit novellierten Personalvertretungsgesetzen eingeführt werden. „Die Entwicklung geht eindeutig zu mehr, und nicht etwa zu weniger Mitbestimmung“, meint denn auch der Vorsitzende des Bremer Gesamtpersonalrats, Gerhard Tilsner. Ase