: Treibende Kraft beim öffentlichen Ausschuß
■ Parlamentsreform: GAL will die Geschäftsordnung der Bürgerschaft ändern
Nicht nur seriös und koalitionswillig wollen die Grünen sich zeigen, sondern auch die treibende Kraft in Sachen Bürgerschaftsreform sein. Nachdem Statt-Partei-Chef Markus Wegner schon am Wahlabend die Demokratisierung des Hamburger Parlaments zum Thema ersten Ranges erhoben hatte, zeigt die GAL jetzt, daß sie sich von den Newcomern nicht die Butter vom Brot nehmen lassen will. Sie legt der Bürgerschaft in deren erster Sitzung am kommenden Mittwoch Anträge zur Änderung der parlamentarischen Geschäftsordnung vor. „Alles Vorstöße, die wir schon einmal gemacht haben und die auf Empfehlungen der Enquete-Kommission Parlamentsreform fußen“, betonte GALier Martin Schmidt gestern.
Die vier Anträge umfassen folgende Bereiche: Reform der Bürgerschaftssauschüsse – sie sollen künftig öffentlich tagen (in Bayern und Berlin ist das bereits Praxis), die Zahl der Mitglieder soll reduziert werden (Schmidt: „Der Realität anpassen, es sind sowieso nie alle Abgeordneten da“), und ihnen soll ein Selbstbefassungsrecht eingeräumt werden (bislang dürfen sie sich nur mit von der Bürgerschaft überwiesenen Anträgen beschäftigen).
Der Bürgerausschuß – er darf derzeit Ausgaben bis zu 250.000 Mark bewilligen – soll abgeschafft werden. Stattdessen will die GAL ein „eingeschränktes Nachbewilligungsrecht“ für den Senat, der muß aber eine nachträgliche Genehmigung von der Bürgerschaft einholen. Laut Schmidt ein „unbürokratischeres und demokratisch legitimiertes Verfahren“.
Jede Fraktion soll nach dem Willen der GAL künftig einE Bürgerschafts-VizepräsidentIn stellen (grüne Kandidatin: Ulla Bussek), der Ältestenrat soll die Präsidentin künftig in Personal- und Haushaltsangelegenheiten beraten. Jede Fraktion soll außerdem einen Sitz in der G10-Kommission (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) und der Verfassungsschutz-Kontrollkommission bekommen. Die GAL erhielt dort jetzt erstmals einen Sitz, die Statt-Partei nicht.
Geändert werden soll auch die Immunitätsregelung: Die Bürgerschaft soll künftig nur noch eingreifen, wenn die Abgeordneten-Tätigkeit durch ein Straf- oder Ermittlungsverfahren behindert wird.
sako
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