Gnadenerweis -betr.: Lokalkoloratur, taz vom 26.8.94

Betr.: Lokalkoloratur, 26.8.94

Zum wiederholten Male sehe ich mich genötigt, das geschätzte Blatt zu bitten, bei Meldungen aus der Bürgerschaft etwas kritischer mit parlamentarischen Gepflogenheiten zu hantieren: Wenn Fr. G. Hauptmüller von der GAL-Fraktion die schriftliche Zusicherung erhalten hat, „daß sie keinem Abstimmungszwang unterworfen wird“, mag das für sie erfreulich sein. Allein, solche Gnadenerweise sind nach Art. 7 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg von 06.06.1952 gegenstandslos, da alle Abgeordneten ohnehin lediglich ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden sind. Aber naja: wenn man sich jedesmal über den weiteren Verfall der Parlamentskultur erregen wollte...

Ingo Dierck, Kiel