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Freie Wissenschaft

■ betr.: „Freie Fahrt für die For schung“, taz vom 17. 6. 96

Im oben genannten Artikel von Wiebke Rögender wird behauptet, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordere eine „gesetzesfreie Zone für die Wissenschaft“. Diese Behauptung ist haltlos und wird mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft, auf die sich der Artikel bezieht, formuliert vielmehr, daß die Entscheidung des Grundgesetzes Artikel 5, Absatz 3 für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung eine Wertentscheidung darstellt, die inzwischen ausgehöhlt sei, so daß die Wissenschaft ihrerseits nahezu beweispflichtig geworden ist, wenn sie das in der Verfassung garantierte Grundrecht in Anspruch nehmen will. Der Artikel zitiert unvollständig, reißt Zusammenhänge auseinander und stellt teilweise falsche Behauptungen auf. So heißt es: „Auch das Gentechnikrecht wird als ganz und gar überflüssig hingestellt.“ Von Gentechnikrecht ist in der DFG-Schrift nicht die Rede; die im Gentechnikgesetz enthaltenen Regelungen zur Einschränkung der mit der Gentechnik verbundenen Risiken könnten nach Auffassung der DFG über die Vorschriften des Bundesseuchengesetzes und des Arzneimittelgesetzes aufgefangen werden.

Pauschal wird auch behauptet: Natur, Umwelt und Tierschutzgesetz seien für die DFG nichts als eine Ansammlung von Forschungshindernissen. Dies ist schlicht falsch – in der Denkschrift heißt es wörtlich: „Deshalb akzeptieren sowohl die Wissenschaftler als auch die Wissenschaftsorganisationen grundsätzlich strenge Normen zum Schutz von Versuchstieren und sind bereit, Einschränkungen der Forschungsfreiheit hinzunehmen, wenn und soweit die Regelungen einerseits wirklich dem Tierschutz dienen und andererseits die grundgesetzlich garantierte Forschungsfreiheit nicht unangemessen beeinträchtigen.“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat mit dieser Denkschrift Diskussionen anregen wollen. Polemische Rundumschläge, Falschdarstellungen und Verunglimpfungen tragen nicht zur Erkenntnisverbesserung bei. Eva-Maria Streier, Pressespre-

cherin der Deutschen For-

schungsgemeinschaft, Bonn

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