Der komplizierte Weg in die Legalität

Wer bis zum 1. Januar dieses Jahres schon einmal über eine spanische Arbeitserlaubnis verfügt hat, kann einen Antrag auf erneute Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung stellen. Das Verfahren schließt Ehepartner und Kinder ein. Dafür ist nicht wie bisher ein gültiger Arbeitsvertrag nötig. Es genügt, daß die Antragssteller schriftlich erklären, sich sobald wie möglich in den Arbeitsmarkt eingliedern zu wollen. Damit fällt eine Hürde, die viele der illegal in Spanien lebenden Ausländer überhaupt erst in diese schwierige Lage brachte. Vor allem in den Jahren der Wirtschaftskrise 1992 bis 1994 verloren Zehntausende Immigranten ihre Arbeit und damit jede Möglichkeit, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern. Die Antragsfrist läuft am 23. August ab. Die Gewerkschaft CCOO schätzt die Zahl der Immigranten, die sich so legalisieren können, auf 50.000 bis 70.000. Etwa ebenso viele werden ohne Papiere auf ständiger Flucht vor der Polizei leben müssen. Die Gewerkschaften fordern eine weitere Lockerung der Bedingungen: Wer schon einige Zeit im Land lebt, also sozial und kulturell verwurzelt ist, soll eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten. Das Sozialministerium geht nicht darauf ein. Spanien zählt 461.000 ordnungsgemäß registrierte Ausländer. Die Hälfte kommt aus Staaten der Europäischen Union. Beim Rest überwiegen Lateinamerikaner mit 85.000 und Marokkaner mit 64.000. Bei jenen Immigranten, die jetzt auf den blauen Ausländerausweis hoffen, stellen die Marokkaner mit 40 Prozent die größte Gruppe. R. W.