Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung (PV) ist unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen worden. Sie sollte vor allem die Sozialhilfeträger entlasten. Finanziert wird die 1995 stufenweise in Kraft getretene PV im Umlageverfahren. Erstmals wurden Leistungen aus der PV ab dem 1. April 1995 gezahlt, zunächst nur für die häusliche Pflege. Leistungen zur stationären Pflege zahlt die PV seit dem 1. Juli dieses Jahres.

Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Versicherten und den Arbeitgebern aufgebracht. Seit dem 1. Januar 1996 beträgt der Beitragssatz 1,7 Prozent des Bruttolohnes. Als Höchstgrenze gilt die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung – derzeit monatlich brutto 5700 Mark (West) und 4275 Mark (Ost). Bei Rentnern trägt die Rentenversicherung die Hälfte. Zum Ausgleich der Arbeitgeberkosten haben sich die Länder zur Streichung des Buß- und Bettages verpflichtet.

Die Leistungen richten sich in den Pflegestufen I bis III nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit sowie danach, ob ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege erforderlich ist. Den Grad der Pflegebedürftigkeit legt der Medizinische Dienst der Krankenkassen fest.

Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig (Hilfebedarf mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen);

Plfegestufe II: Schwerpflegebedürftig (Hilfebedarf mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten);

Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig (Hilfebedarf rund um die Uhr).

Häusliche Pflege: Der Pflegebedürftige kann wählen zwischen einem Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn oder Sachleistung durch professionelle Pfleger. Auch eine Kombination von Geld und Sachleistungen ist möglich.

Für unentgeltlich tätige häusliche Pflegekräfte übernimmt die Pflegeversicherung Beitragszahlungen zur Rentenversicherung. Bei Pflegestufe III mit mindestens 28 Stunden Pflegetätigkeit sind das in Westdeutschland 602 Mark monatlich, bei Stufe II mit 21 Stunden sind es 401 Mark, bei Stufe I mit 14 Stunden 200 Mark.

Sachleistungen übernimmt die Pflegekasse monatlich je nach Stufe bis 750, 1800 oder 2800 Mark – in besonderen Härtefällen sogar bis 3750 Mark.

Pflegegeld: Je nach Stufe 400, 800 oder 1300 Mark. Einmal jährlich werden für vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 2800 Mark übernommen. Bezahlt werden können auch Kosten für ein Spezialbett oder pflegebedingten Wohnungsumbau bis zu 5000 Mark je Maßnahme.

Stationäre Pflege: Die Kasse übernimmt pflegebedingte Heimkosten bis zu 2800 Mark monatlich, in Ausnahmen bis zu 3300 Mark. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Bedürftige. Rund 1,1 Millionen Menschen erhalten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums inzwischen Leistungen aus der Pflegekasse (Stufe I: rund 380.000, Stufe II: 581.000, Stufe III: 139.000).