Der Handel mit der Ware Frau boomt

■ Berlin entwickelt sich zur Drehscheibe des Frauenhandels. Senatorin Bergmann (SPD) fordert besseren Schutz der betroffenen Frauen vor Abschiebung. Kritik an Justiz- und Innenverwaltung

Der Frauenhandel in Berlin hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Neben Frauen vor allem aus Südostasien werden seit dem Mauerfall vor allem auch Frauen aus Mittel- und Osteuropa Opfer des organisierten Menschenhandels. Dies geht aus dem Bericht der „Fachkommission Frauenhandel“ hervor, den Frauensenatorin Christine Bergmann (SPD) gestern vorstellte. Sie übte gleichzeitig Kritik an der Politik der Innen- und Justizverwaltung: Die Opfer seien „nur sehr mangelhaft geschützt“. Zur effektiven Bekämpfung des Frauenhandels müsse vor allem der ausländerrechtliche Status der betroffenen Frauen als Zeuginnen in Gerichtsverfahren wegen Menschenhandels verbessert werden.

Der Frauenhandel habe ein erschreckendes Ausmaß angenommen, heißt es in dem Bericht. „Der Bekämpfung des Delikts Frauenhandel muß daher ein insgesamt größerer Stellenwert eingeräumt werden“, meinte Bergmann. Die Leiterin der Kommission, Staatssekretärin Helga Korthaase sagte, die Zusammenarbeit mit diesen Ressorts und der Ausländerbehörde bei diesen Fragen müsse „verbessert werden“.

Betroffen von dieser geschlechtsspezifischen Form des Menschenhandels sind vor allem Frauen aus Südostasien und Osteuropa, die von Schleppern über die Grenze gebracht werden und insbesondere als Zwangsprostituierte oder in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen als Haushaltshilfen arbeiten. Hinzu kommt die große Zahl von Frauen, die Opfer des organisierten Heiratshandels werden. Während den Frauen im Fall ihrer Festnahme eine unverzügliche Abschiebung droht, gelte Frauenhandel in weiten Kreisen „immer noch als Kavaliersdelikt“, kritisierte Sigrun Katins von der Beratungsstelle „Ban-Ying“.

Die Kommission mit Vertreterinnen aus verschiedenen Verwaltungsressorts und Frauenprojekten hat sich zum Ziel gesetzt, eine größere sozial- und rechtspolitische Transparenz des Frauenhandels herzustellen. Viele betroffene Frauen werden abgeschoben, bevor sie bei der Staatsanwaltschaft als Zeuginnen aussagen können und somit eine Kooperation zwischen der Ausländerbehörde und einschlägigen Beratungsstellen für die betroffenen Frauen zustandekommen kann.

In den zentralen Empfehlungen des Bericht heißt es, illegal eingereisten Frauen solle künftig Duldung und Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn sie im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Schlepper, Menschenhändler und Zuhälter zur Aussage bereit sind. Handlungsbedarf sieht die Kommission vor allem bei den Justiz- und Innenverwaltungen und den Ausländerbehörden, die sich bisher wenig kooperativ gezeigt hätten. Gerade hier sei man bisher auf massive Widerstände gestoßen, unterstrich Sigrun Katins. Sie kritisierte, daß es sich bei den Empfehlungen der Kommission um einen reinen Maßnahmekatalog handelt, der bislang noch weit entfernt von jeder politischen Umsetzung sei. Isabel Richter