Keine gütliche Einigung

■ Weiterhin verhärtete Fronten im Streit um die Kündigung Barzels

Vor dem Arbeitsgericht hat gestern der Prozeß um die umstrittene Kündigung des Direktors des Jüdischen Museums, Amnon Barzel, begonnen. Eine gütliche Einigung zwischen Barzel und der Stiftung Stadtmuseum gab es jedoch nicht. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Vorwürfe der Stiftung an Barzel eine Kündigung rechtfertigen.

Barzel war im Juli 1994 vom Land als Direktor für das Jüdische Museum eingestellt worden. In den vergangenen Monaten gab es Konflikte, als Barzel immer häufiger öffentlich Autonomie für ein Jüdisches Museum forderte. Die Kulturverwaltung gesteht dem Jüdischen Museum jedoch lediglich den Rang einer Abteilung innerhalb der Stiftung Stadtmuseum, das noch weitere Museen verwaltet, zu. Das Jüdische Museum ist derzeit im Martin-Gropius-Bau untergebracht und soll 1999 in den Libeskind-Bau umziehen.

Ende Juni hatte die Stiftung dann Barzel aus „verhaltensbedingten Gründen“ gekündigt. Im Kündigungsschreiben wirft der Generaldirektor des Stadtmuseums, Reiner Güntzer, Barzel „grundsätzliche“ Verweigerung gegenüber seinen Entscheidungen vor. Außerdem sei Barzel Abteilungsleitersitzungen ferngeblieben und habe sich in einem Interview in Info-Radio über die „Unterdrückung“ des Jüdischen Museums durch das Stadtmuseum beklagt. Nach Ansicht Reiner Güntzers ist Amnon Barzel als „Abteilungsleiter“ an seine Weisungen gebunden.

Genau dies bestreitet jedoch der Anwalt Barzels, Wolfgang Lüder: „Die Kompetenzen dieser Arbeitsstelle sind nicht klar umrissen.“ Auch hätte nach Ansicht von Lüder der Personalrat des Stadtmuseums in die Kündigungsentscheidung miteinbezogen werden müssen. Der Anwalt der Stiftung, Michael Malorny, sieht dies wegen des hohen Dienstgrades Barzels als nicht notwendig an. Der geschaßte Barzel sieht in seiner Kündigung keine formalen, sondern „politische“ und „ideologische“ Gründe. Dieser Ansicht ist auch sein Anwalt: „Hier geht es nicht um konzeptionelle Probleme, sondern um einen persönlichen Streit.“

Beide Parteien haben jetzt die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen. Scheitert dies, dann wird das Gericht voraussichtlich Mitte Dezember über die Rechtsmäßigkeit der Kündigung entscheiden. Sabine Möhring