Häfenumzug: AfB-Chef dafür, AfB-Antrag dagegen

■ Stadtbürgerschaft wird sich morgen mit der Umzugs-Entscheidung befassen

In ihrer Sitzung am kommenden Dienstag wird sich die Stadtbürgerschaft noch einmal ein Nachhut-Gefecht zum Teil-Umzug des Häfenressorts liefern, allerdings mit komplizierten Fronten: Daß der Umzug der Behörde mit gut zwei Millionen Mark ausgerechnet aus dem Haushaltstitel „Unterhaltung der Eisenbahnanlagen“und „Unterhaltung der Grund- und Wasserbauten“bezahlt werden soll, wollen die stadtbremischen AfB-Abgeordneten zum Anlaß nehmen, den gesamten Umzug in Frage zu stellen. Die Bremerhavener AfB und der amtierende AfB-Landesvorsitzende, der Bremerhavener Sonderbeauftragte des Magistrats, Werner Lenz, hat dagegen das „grüne Licht“des Grundstücksausschusses zur Anmietung der Räume am Elbinger Platz ausdrücklich begrüßt: „Der erste Schritt in die richtige Richtung“sei der Teilumzug an den Elbinger Platz, erklärte er. Langfristig sei die Umsiedlung aller hafenbezogenen Ämter nach Bremerhaven „nicht aufzuhalten“. Auch die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft (BLG) müsse umziehen.

Die BLG hatte sich allerdings vor Jahren durch ein Gutachten vorrechnen lassen, daß ein Umzug unsinnig und unwirtschaftlich sei. Der Personalrat hatte kurz vor der Entscheidung des Grundstücksausschusses in einem Brief an Bürgermeister Henning Scherf noch einmal seine Bedenken gegen die Teilung der Behörde aufgeschrieben: Bis zu drei Stunden täglich würden die MitarbeiterInnen für die Fahrten zum Arbeitsplatz aufwenden, und wenn dann noch ein Termin in Bremen mit anderen Behörden dazukäme, dann lohne sich meist nicht die Rückkehr an den Arbeitsplatz. „Das Gros der notwendigen Kontakte der MitarbeiterInnen liegt geografisch in Bremen“, schreibt der Personalrat. Bisher habe der Vorteil der kurzen Wege genutzt werden können. Wenn die Präsenz am Arbeitsplatz nachlassen würde und die Behördenvertreter schwerer erreichbar seien für die Kunden der Seehafenverkehrswirtschaft aufgrund des Umzuges, dann seien „die bremischen Hafeninteressen nachhaltig gefährdet“. Der Personalrat erinnerte daran, daß ein Wirtschaftsprüfgutachten der Wibera im Frühjahr 1996 keinen betriebs- oder volkswirtschaftlichen Sinn in einem Umzug erkennen konnte; ein Teilumzug, wie er jetzt beschlossen ist, war in einer Senatsvorlage im Juni 1996 noch als unsinnig abgelehnt worden. Ganz abgesehen von den sozialen Härten, die der Personalrat gar nicht aufrühren will: Von den langen Wegen zum Arbeitsplatz sind auch Teilzeitkräfte betroffen.

Häfensenator Uwe Beckmeyer (SPD) begrüßte die endlich erfolgte Genehmigung zur Anmietung neuer Diensträume in Bremerhaven. Der Teilumzug sei „ein wichtiges Signal zur Stärkung der unterrepräsentierten Dienstleistungs- und Verwaltungsbereiches“.

Beckmeyer erinnert außerdem an den massiven Abbau von Arbeitsplätzen insbesondere durch den Abzug der US-Army.

K.W.