Seid verfeuert, Millionen

■ Vahrenholts Altlast: Die neue Müllverbrennungsanlage am Rugenberger Damm beschert Hamburgern höhere Gebühren

Die Hamburger Müllgebühren werden in gut einem Jahr vermutlich erneut steigen. Der Grund: Im April 1999 soll die Müllverbrennungsanlage (MVA) Rugenberger Damm in Betrieb gehen. Sie bringt für die Stadtreinigung – und damit auch für die Gebührenzahler – gleich zwei Probleme mit sich. Zum einen ist die Verfeuerung des Mülls teurer als die bisherige Deponierung. Zum anderen entstehen mit dem Müllofen Überkapazitäten, für die die Stadtreinigung geradestehen muß.

In drei Öfen verbrennt Hamburgs Müllabfuhr rund 700.000 Tonnen Abfall pro Jahr. Weitere 100.000 Tonnen kommen auf die Deponie. Mit der MVA Rugenberger Damm – Baukosten: 450 Millionen Mark – wollte der bisherige Umweltsenator Fritz Vahrenholt (SPD) den Ausstieg aus der Deponierung sichern.

Bei den Gebühren werde es einen „Anpassungsbedarf“geben, bestätigte gestern Reinhard Fiedler, Sprecher der Stadtreinigung. „Aber die Größenordnung steht noch nicht fest.“Nach Informationen der taz kostet die Entsorgung einer Tonne Müll per Ofen 300 Mark, per Deponierung höchstens 200 Mark. Bei 100.000 Tonnen ein Unterschied von mindestens zehn Millionen Mark pro Jahr.

Dazu kommt: Die Stadtreinigung hat den Ofenbetreibern zugesichert, jährlich 200.000 Tonnen Müll zu liefern und zu bezahlen. Laufzeit des Vertrags: 20 Jahre. Schon heute aber fehlt dafür genügend Müll. Und der rot-grüne Senat will die Abfallmenge weiter reduzieren. Der neue Ofen ließe sich zwar mit Abfall anderer Länder füllen – wenn sich denn Interessenten für die teure Verbrennung finden. Das aber sei „mittelfristig ein Problem“, heißt es in der Branche. Denn viele Deponien sind nur bis 2005 genehmigt. Bis dahin jagen sie den Öfen mit Schleuderpreisen die Kundschaft ab.

Zur Zeit muß die Stadtreinigung noch ihre beiden vergangenen Gebührenerhöhungen vor dem Landgericht Hamburg verteidigen. Die Müllwerker haben vorsichtshalber eine Rücklage von mehreren Millionen Mark gebildet. Damit könnte die Stadtreinigung – falls sie den Prozeß verliert – die zuviel erhobenen Beträge zurückerstatten. Gewinnt sie den Prozeß, bleibt die Rücklage bestehen. Für möglichen Streit um die nächste Gebührenerhöhung. Achim Fischer