Atom-Genehmigung

Der Hamburger Umweltbehörde liegen sechzig „Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen“vor. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des GAL-Abgeordneten Lutz Jobst hervor. Die Genehmigungen wurden in der Regel für eine Zeitspanne von ein bis zwei Jahren erteilt. Sie gelten jeweils für eine festgelegte Anzahl von Transporten, darunter auch Castor-Transporten. Dauer und Umfang der Genehmigungen sowie Absender und Empfänger wurden vom Senat mit der Drucksache 16/55 veröffentlicht.