Mietkautionen auf dem Prüfstand

■ Gewoba untersucht, ob zurückgezahlt werden muß

Die Gewoba prüft zur Zeit, ob Teile von Mietkautionen für rund 10.000 öffentlich geförderte Wohnungen zurückgezahlt werden müssen. Insgesamt handelt es sich dabei voraussichtlich um eine Summe in Millionenhöhe. Anlaß für die Untersuchung ist ein Urteil des Landgerichts Hannover, in dem einem Sozialmieter recht gegeben wurde, der gegen die Höhe der Kaution von drei Monatsmieten geklagt hatte. Nach Auffassung der Richter sind 1,5 Monatsmieten nicht zu überschreiten. Die Gewoba verlangt von ihren Sozialmietern aber zwei Monatsmieten.

Bei der Wohnungsbaugesellschaft hieß es gestern, man müsse das Urteil erst überprüfen und sehen, ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt. Die Bremische – als zweite große Wohnungsgesellschaft – erhebt für ihre 4.500 geförderten Wohnungen keine Kaution.

In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, daß die Kaution nicht für ausstehende Mietzahlungen verwendet werden darf, wie es in dem verhandelten Fall geschehen war. Laut Paragraph 9 des Wohnungsbindungsgesetzes darf die Rücklage nur für Schäden an der Wohnung oder unterlassene Schönheitsreparaturen benutzt werden. Ein Justizsprecher aus Hannover wies allerdings darauf hin, daß sich das Urteil nicht einfach auf andere Fälle ableiten ließe. Jeti