Zwei Ministerien in den USA streiten um ein Leben

■ Fehler im Prozeß eines zum Tod verurteilten Paraguayers führt zum Konflikt in der Regierung

Washington (AFP) – Im Rechtsstreit um die Hinrichtung eines Paraguayers in den USA ist es am Montag zu einem Konflikt zwischen dem Justiz- und dem Außenministerium gekommen. Das Justizministerium in Washington lehnte in einem Gutachten einen Hinrichtungsaufschub für den 32jährigen Angel Francisco Breard ab, der in der Nacht zu heute im Gefängnis von Greensville in Virginia durch eine Giftspritze sterben sollte.

Außenministerin Madeleine Albright hatte zuvor verlangt, aus politischen Gründen die Exekution auszusetzen. Das hatte in der vergangenen Woche auf eine Klage Paraguays hin auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag gefordert, da die US-Behörden Breard nach seiner Festnahme nicht auf sein international verbrieftes Recht auf konsularische Hilfe hingewiesen hatten. Das oberste US-Gericht sollte gestern über den Fall entscheiden.

Ein Gericht in Virginia hatte den Paraguayer 1993 wegen der Ermordung und versuchten Vergewaltigung einer Nachbarin zum Tode verurteilt. Breard hatte die Tat gestanden. Das Justizministerium räumte am Montag ein, daß die US-Ermittler ihn nicht auf sein Recht aufmerksam gemacht hatten, die Hilfe eines Konsulats seines Landes in Anspruch zu nehmen. Dennoch gebe es keinen Grund für einen Hinrichtungsaufschub – denn auch der Beistand eines Diplomaten hätte an den Ermittlungen nichts ändern können. Diese Haltung aber könnte nach Ansicht von Außenministerin Albright böse Folgen für im Ausland verhaftete US-Amerikaner haben, weshalb sie für die Aussetzung der Hinrichtung plädierte.

Dazu hatte der Internationale Gerichtshof die USA am vergangenen Donnerstag aufgefordert, da sie in seinem Fall gegen das Wiener Abkommen von 1963 über konsularische Beziehungen verstoßen hätten. Jetzt muß der Oberste Gerichtshof in Washington entscheiden, dessen Urteil von grundsätzlicher Bedeutung für die etwa 70 ausländischen Todeskandidaten in den USA ist. Nach Angaben von amnesty international erhielt höchstens ein Dutzend von ihnen Gelegenheit, konsularischen Beistand in Anspruch zu nehmen.