Radio Bremen beschwert sich

■ Sender ruft wegen Gesetzesnovelle Verfassungsgericht an

Die von der Bremischen Bürgerschaft beschlossene Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes verletzt die Rundfunkfreiheit. Mit dieser Begründung hat der Rechtsanwalt (und SPD-Bundestagsabgeordnete) Volker Kröning gestern im Auftrag des ARD-Senders Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die schon vor der Entscheidung angekündigte Beschwerde des Senders zielt auf die Regelung, die Verträge mit zwei der vier Direktoren zum 30. April vorzeitig per Gesetz zu beenden. Die Verträge mit den anderen beiden Direktoren laufen vorher aus. Über ihre Verlängerung wollte der Rundfunkat eigentlich Anfang Oktober entscheiden, hat das Thema aber dann vertagt.

In einem Radio-Bremen-Interview hatte die Rundfunkratsvorsitzende Roswitha Erlenwein (CDU) am Donnerstag angekündigt, daß sich das Gremium an die Gesetzesnovelle halten müsse. Volker Kröning reagierte auf taz-Anfrage überrascht: „Das Direktorium hat in seinem Vorgehen den Rückhalt von Rundfunkrat und Verwaltungsrat. Ich hoffe, daß Teile des Senders nicht gegen andere agieren.“ Kröning kritisiert am neuen Gesetz auch, daß bis zum 30. April nur der Rundfunkrat über das Schicksal des Intendanten entscheiden solle. Der Verwaltungsrat werde ausgehebelt. ck