Keine Zwangsbremse für D-Zug

Staatsanwaltschaft klagt wegen der Todesfahrt eines D-Zugs in Brühl den Lokführer und drei Bahnmitarbeiter an: Lokführer fuhr zu schnell, Zwangsbremse an Baustelle fehlte

BERLIN taz ■ Knapp ein Jahr nach dem schweren Zugunglück von Brühl mit neun Toten hat die Staatsanwaltschaft Köln Einzelheiten zu ihrer Anklage bekannt gegeben. Danach werden neben dem Lokführer drei weitere Bahnmitarbeiter beschuldigt, den Unfall herbeigeführt zu haben. Die Bahn war zunächst davon ausgegangen, dass allein der Lokführer die Schuld trägt.

Der 29-Jährige hatte seinen aus neun Wagen bestehenden D-Zug trotz einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h an einer Baustelle auf über 120 km/h beschleunigt. An einer Weiche im Bahnhof Brühl bei Köln wurde der Zug „wegen der dreifach überhöhten Geschwindigkeit aus den Gleisen getragen“, so die Staatsanwaltschaft. Die Wagen sprangen aus den Schienen, verkeilten sich am Bahnsteigdach oder stürzten um. Es gab neun Tote, und 149 Fahrgäste wurden verletzt. Dem Lokführer wird vorgeworfen, „trotz eindeutiger Signalgebung“ viel zu schnell unterwegs gewesen zu sein.

Doch der Mann soll nicht allein die Verantwortung tragen. Denn in seinem Fahrplan war für die Strecke Tempo 120 vorgegeben. Einem 55-jährigen Bahnmitarbeiter wird deshalb vorgeworfen, im „Verzeichnis für Langsamfahrstellen“ irrtümlich diese Geschwindigkeit vorgegeben zu haben. Zwei weitere Bahnmitarbeiter hätten es versäumt, „durch Einbau entsprechender Sicherungseinrichtungen z.B. technische Geschwindigkeitskontrolle mit automatischer Abbremsung“ für die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu sorgen. So konnte der Lokführer Tempo machen, ohne dass es von außen möglich gewesen wäre, dies zu verhindern.

Dieser Vorwurf kommt einer Anklage gegen die Bahn insgesamt gleich. Denn bis heute fehlen häufig an Baustellen Einrichtungen, die im normalen Betrieb dafür sorgen, dass ein zu schnell fahrender Lokführer rechtzeitig automatisch abgebremst wird.

KLAUS HILLENBRAND