Was bringt die Rentenreform?

Mehr Rente für Teilzeit-Eltern, weniger für Witwen. Mehr private Vorsorge, weniger staatliche Rente – was ändert sich?

Rentenbeiträge und -niveau: Die Rentenbeiträge, die heute bei 19,1 Prozent liegen, sollen bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent bleiben und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Das Rentenniveau von heute knapp 70 Prozent des Nettolohns soll bis zum Jahr 2030 auf 67 Prozent sinken. Die Renten sollen wieder entsprechend der Lohnentwicklung wachsen. Dabei werden aber zukünftig die Bruttolöhne zu Grunde gelegt, von denen die Aufwendungen für die Altersvorsorge abgezogen werden.

Zusatzvorsorge: Die Lücken bei der gesetzlichen Rente sollen durch private oder betriebliche Zusatzvorsorge ausgeglichen werden. Ab 2002 können die Arbeitnehmer zunächst 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens steuerfrei für die Rente sparen. Dieser Beitrag wird bis 2008 auf 4 Prozent steigen und dann auf dieser Höhe eingefroren. Wer wenig Steuern zahlt, erhält einen direkten Zuschuss vom Staat. Das Finanzamt prüft automatisch, ob für den Einzelnen eine Zulage günstiger ist oder eine Steuerfreistellung.

Staatliche Förderung: Die vom Staat zugelassenen Finanzprodukte müssen garantieren, dass im Alter mindestens die eingezahlten Beträge zur Verfügung stehen und das angesammelte Kapital monatlich ausgezahlt wird. Das können Rentenversicherungen sein, verschiedene Fonds oder auch – in noch nicht geklärter Form – Wohneigentum. Im kommenden Jahr soll die geplante Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht die zulässigen Angebote zertifizieren.

Hinterbliebenenrente: Die Witwen- und Witwerrenten werden künftig bei 55 anstatt bisher 60 Prozent der Rente des Verstorbenen liegen. Wenn einer der beiden Partner heute bereits älter als 40 Jahre ist, wird die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt.

Erziehungszeiten: Bei Müttern oder Vätern, die nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten oder Erziehungsurlaub nehmen, soll für die Rentenberechnung das erzielte Einkommen fiktiv um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens aufgestockt werden. Zudem haben Eheleute die Möglichkeit, die Rentenanwartschaften partnerschaftlich zu teilen.

Altersarmut vermeiden: Die Versicherungsträger sollen Rentner informieren, ob sie Ansprüche auf Sozialhilfe geltend machen können, und ihre Anträge weiterleiten. Damit soll den Beziehern niedriger Renten der Gang zum Sozialamt erspart bleiben. Ihre Kinder werden nicht mehr zur Finanzierung des Unterhalts herangezogen. CLAK