Miethai & Co.
: Heizkosten

■ Zuschuss jetzt beantragen ■ Von Eve Raatschen

Viele, die jetzt die Heizkos-tenabrechnung für 2000 erhalten, werden kräftige Nachzahlungen zu leisten haben. Hier lohnt es sich unter Umständen, sich über die Beantragung eines Heizkostenzuschusses zu informieren. Nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 1. Dezember 2000 wird an einkommensschwache Haushalte ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 5 Mark pro Quadratmeter Wohnfläche gezahlt – unabhängig von der Beheizungsart.

Der Zuschuss steht zum einen allen Haushalten zu, die Wohngeld bekommen. Wohngeldempfänger bekommen den Zuschuss automatisch mit dem Wohngeld ausgezahlt und müssen keinen Antrag stellen. Alle anderen anspruchsberechtigten Haushalte müssen bis spätestens 30. April 2001 bei dem für ihre Wohnung zuständigen Sozialamt einen schriftlichen Antrag auf Gewährung des Zuschusses stellen.

Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, deren monatliches Einkommen und das der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen im Durchschnitt 1.650 Mark – plus 650 Mark für die zweite und 550 Mark für jede weitere im Haushalt lebende Person – netto nicht überschreitet. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitraum vom 1. Oktober 2000 bis 31. März 2001. Das zum Erhalt des Zuschusses berechtigende niedrige Einkommen muss während dieser Zeitspanne in drei aufeinanderfolgenden Monaten bezogen worden sein.

Bei EmpfängerInnen von Geldern nach dem BaFöG oder von Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld und bei Heimbewohnern wird der Zuschuss pauschal auf der Grundlage einer Wohnfläche von 20 Quadratmetern gezahlt. Antragsformulare und Infoblätter gibt es bei den Bezirksämtern.

Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30. 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40