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Fragebogen aus USA

US-Richterin will Details für NS-Opfer-Entschädigung klären. Polen kündigt Zahlungen im März an

BERLIN taz ■ Die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter verzögert sich um mindestens vier Wochen. Die New Yorker Richterin Shirley Kram wies die letzte Sammelklage gegen deutsche Banken nicht ab, sondern machte den beteiligten Parteien am Montag neue Auflagen. Bis zum 28. Februar will Kram sieben noch offene Fragen klären. Erst dann könne sie endgültig über die Abweisung der zehn noch anhängigen Klagen entscheiden.

Die US-Bundesrichterin will klären, wie die Auszahlung der deutschen Gelder durch Partnerorganisationen in aller Welt kontrolliert werden soll und wie eventuelle Einsprüche behandelt werden. Außerdem forderte Kram einen Stichtag, an dem die von Bund und Wirtschaft zugesagten 10 Milliarden Mark verfügbar sein müssen. Die Stiftungsinitiative der Wirtschaft will ihren Anteil von 5 Milliarden Mark erst dann in den Fonds einzahlen, wenn der Bundestag abschließend Rechtssicherheit vor weiteren US-Klagen festgestellt hat.

Unterdessen hat Polen angekündigt, spätestens im März mit der Auszahlung an die ältesten Opfer zu beginnen. Die Stiftung bereite sich darauf vor, den über 80-Jährigen mindestens 800 Zloty (knapp 400 Mark) auszuzahlen, sagte Vizeaußenminister Jerzy Kranz am Montag in Warschau. „Die polnische Stiftung will die Entschädigung aus eigenen Mitteln auszahlen, fordert aber eine Deckungszusage von uns“, sagte der Sprecher der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“, Kai Hennig, gestern der taz. Laut Gesetz könne die Auszahlung der Gelder aber erst beginnen, wenn Rechtssicherheit bestehe. Die Stiftung prüfe nun, ob im nachhinein eine Anrechnung auf die aus Deutschland fließenden Gelder möglich sei. NM

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