Freispruch

Gericht hebt Geldstrafe von 41 Millionen Mark gegen die CDU auf. Wolfgang Thierse behält sich Rechtsmittel vor

BERLIN taz ■ Das Berliner Verwaltungsgericht hat der CDU eine Last genommen. Eine von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verhängte Sanktion in Höhe von 41 Millionen Mark gegen die Bundes-CDU wurde aufgehoben. Die Entscheidung sei „vorläufig vollstreckbar“, so Richter Alexander Wichmann. Hintergrund für Thierses Strafbefehl waren 18 Millionen Mark, die die hessische CDU 1998 nicht in ihrem Rechenschaftsbericht aufgelistet hatte. Daraufhin hatte Thierse der Bundes-CDU 1999 statt 76 nur 35 Millionen Mark aus der Parteienfinanzierung ausgezahlt. Der Vorsitzende Richter Wichmann erklärte gestern, auch wenn der Rechenschaftsbericht „materielle Fehler“ enthalte, so habe die CDU dennoch mit der Einreichung desselben Berichts die Voraussetzungen erfüllt, staatliche Mittel aus der Parteienfinanzierung zu erhalten. Bereits vor dem gestrigen Urteil hatten beide Seiten erklärt, in die nächste Instanz gehen zu wollen. Richter Wichmann eröffnete nach seiner Entscheidung mit einer so genannten Sprungrevision Thierses Verwaltung gestern die Möglichkeit, diesen Weg zu beschleunigen. Unter Umgehung des Oberverwaltungsgerichts kann sie nun direkt beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen. Thierse erklärte, man werde vor weiteren Schritten zunächst das schriftliche Urteil abwarten. SEV

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