■ Nachgefragt mit Volker Kröning
: Hans Eichel droht Bremen nicht

Der Bundesfinanzminister hat seinen Gesetzentwurf für ein „Maßstäbegesetz“ vorgelegt, das die Grundlagen für den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern regeln soll. Was kommt für Bremen dabei unten raus? Wir fragten Volker Kröning (SPD), den Bremer Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Bundestags-Sonderausschusses zum Länderfinanzausgleich.

taz: Der Bundesfinanzminister hat sein Konzept für ein Maßstäbegesetz zum Länderfinanzausgleich vorgelegt. War das überraschend?

Volker Kröning: Seit einem Jahr lässt der Bund den Ländern den Vortritt, die Finanzministerkonferenz hat sich offenbar selbst blockiert. Aber das Bundesverfassungsgericht hat ein enges Zeitprogramm vorgegeben.

Hans Eichel will Bundes-ergänzungs-Zuweisungen einsparen. Schlägt sich das jetzt nieder in dem Vorschlag? Passt das zu der angeblichen Zusage des Bundeskanzlers, dass Bremen nicht schlechter gestellt werden soll?

Die Zusage steht und hat eine politische Bindungswirkung. Das wird auch von dem engsten Mitstreiter des Bundeskanzlers, dem Bundesfinanzminister, und der Koalition eingelöst. Wie sich die CDU im Bundestag dazu stellen wird, werden wir noch sehen. Von den Bundesergänzungszuweisungen, die bisher den West-Ländern zugute kommen, entfallen ohnehin die sogenannten Übergangs-Zuweisungen und die Sanierungs-Zuweisungen, die Bremen und das Saarland erhalten. Auch die Abgeltung der Hafenlasten und die Sonderzuweisungen für politische Führung kleiner Länder sollen entfallen.

Das könnte Bremen pro Jahr ein 200-Millionen-Loch bescheren.

Alle Beteiligten rechnen schon tüchtig, zu Recht. Die Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums sieht jedoch vor, dass Bremen minimal besser gestellt werden könnte, als es nach geltendem Recht ab 2005 der Fall wäre. Es gibt eine neue Komponente einer direkten Finanzhilfe, möglichst für Investitionen in die Häfen, die in der Gesamtrechnung die besagten 200 Millionen Mark jährlich und unbefristet kompensiert. Der Senat wird sich, um diese Komponente zu sichern, konstruktiv verhalten müssen beim Maßstäbegesetz.

Wenn die kommunale Finanzkraft voll einbezogen wird, hat Bremen dann weniger Ansprüche aus dem Ausgleich?

Im Falle Bremen ist das neutral. Insgesamt ist es allerdings von Vorteil für die nehmenden und von Nachteil für die gebenden Länder.

Weil es in Nordrhein-Westfalen oder in Bayern keine strukturschwache Region wie Ostfriesland gibt?

Ja.

Der Kompromiss der Ministerpräsidenten geht davon aus, dass die jährlichen Änderungen im Länderfinanzausgleich sich in einem Korridor von 12 Mark pro Einwohner bewegen müssen. Kommt das unter dem Strich hin?

Das ist für uns als Vertreter des Bundes die Frage. Die bisherigen Rechnungen haben für Nordrhein-Westfalen nicht die Entlastung erbracht, die sich das Land erhofft. Es ist derzeit völlig offen, ob die Gewinne und Verluste in dieser Marge zu halten sind. Deshalb haben die Finanzminister als Hausaufgabe bekommen, das einmal genauer zu berechnen. Für mich ist das Bundesmodell die Verhandlungsgrundlage, wenn der Entwurf am 14. Februar im Kabinett beschlossen wird.

Wie steht die CDU-Spitze zu diesen Verhandlungen?

Die meisten Kollegen in dem Sonderausschuss sind deutlich an ihre Bundesländer rückgekoppelt. Eine Gesamtmeinung der CDU ist derzeit nicht erkennbar.

Fragen:: K.W.