10 Jahre Haft für russischen Oberst

MOSKAU epd ■ Der Mordprozess gegen den russischen Armee-Oberst Juri Budanow wird nicht erneut aufgerollt. Die Militärkammer des Obersten Gerichtshofs in Moskau lehnte gestern einen entsprechenden Antrag Budanows ab, berichtete der Radiosender Echo Moskau. Das Urteil gegen den Oberst, der als erster ranghoher russischer Militär wegen Verbrechen im Tschetschenienkrieg verurteilt worden war, ist damit rechtskräftig. Budanow muss nun seine zehnjährige Haftstrafe absitzen. Budanow war nach einem mehrjährigen Prozess im Juli 2003 von einem Militärgericht in Rostow am Don wegen Mordes an einem tschetschenischen Mädchen verurteilt worden. Das Gericht hatte den Oberst für schuldig befunden, die 18-jährige Elsa Kungajewa im März 2000 zunächst aus ihrem Elternhaus verschleppt und sie dann nach einem brutalen Verhör getötet zu haben. Im ersten Prozess war Budanow im Dezember 2002 für zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig erklärt worden. Er war danach lediglich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Der Oberste Gerichtshof in Moskau hatte daraufhin eine Neuverhandlung angeordnet. Dabei war Budanow dann für voll schuldfähig befunden worden.