Vereinsradiokombinat

Gericht entscheidet: Sendeverbot des FSK für den „Schwarzen Kanal“ ist keine Zensur, sondern rechtmäßig

Im Streit zwischen dem Radioanbieter „Freies Sender Kombinat (FSK)“ und seinem Vereinsmitglied „Forum Radio“ hat dieses eine juristische Niederlage erlitten. Das Amtsgericht hat entschieden, dass die AnbieterInnengemeinschaft von FSK ein Sendeverbot gegen eine Sendereihe von Forum Radio, den „Schwarzen Kanal“, aussprechen durfte. Eine inhaltlich umstrittene Sendung abzusetzen, sei keine Strafmaßnahme, sondern eine demokratische Entscheidung des Vereins, entschied das Gericht. Die sei von seiner Vereinsautonomie gedeckt.

Auch das FSK hatte mit seiner Vereinsautonomie argumentiert. Laut Rechtsanwalt Ralf Ritter kann ein Verein im Rahmen seiner Satzung über seine Tätigkeit und darüber entscheiden, wie er sich nach außen hin präsentiert. In der Satzung des FSK sei festgeschrieben, dass die AnbieterInnengemeinschaft über das Programm entscheiden könne, und nichts anderes habe sie getan, als sie das Sendeverbot ausgesprochen hat.

Forum Radio hatte dem entgegengehalten, dass durch das Sendeverbot seine Rechte als Vereinsmitglied beschnitten worden seien. Da der „Schwarze Kanal“ zuvor monatelang regelmäßig gesendet wurde, habe sich die Redaktionsgruppe das Recht erworben, weiterhin im Äther zu sein. Das Gericht teilte diese Auffassung nicht.

Der Streit um den „Schwarzen Kanal“ schwelt bereits seit Ende 2000. Damals hatte FSK eine Sendung abgesetzt, weil diese antisemitische Inhalte verbreitet haben soll. Ein Sprecher des Radios bezeichnete die gerichtliche Auseinandersetzung gestern als „traurigen Höhepunkt“ im Konflikt. Es sei absurd, dass Forum Radio ein Gericht darüber entscheiden lassen wollte, welche politischen Inhalte im freien Radio gesendet werden dürfen.

ELKE SPANNER