Mammutprozess aufgehoben

Karlsruhe/Oldenburg dpa ■ Mammutverfahren müssen vor einer fünfköpfigen Strafkammer verhandelt werden, andernfalls droht die Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH). In einem Beschluss von gestern hat der BGH einen langwierigen Betrugsprozess des Landgerichts Oldenburg neu aufgerollt, weil die Kammer nur mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt war. Diese Besetzung sei nur zulässig, wenn es sich nicht um ein besonders schwieriges Verfahren handele.