Aus dem Protokoll des Notarztes über die Vorgänge am 27.12.2004
: Notarzt: Bei „Magenspülung“ im Präsidium ertrunken

„Gegen zwei Uhr wurden wir alarmiert. Die Einsatzmeldung lautete: Person geht es schlecht im Polizeipräsidium Vahr. ... Es handelte sich um einen Schwarzafrikaner, der auf einer Untersuchungsliege lag. Es befanden sich drei Personen im Raum: zwei Polizeibeamte und eine Zivilperson, hierbei handelte es sich um einen Arzt... Alle trugen Latexhandschuhe.

Der Kollege trug mir vor, er habe sich damit beschäftigt, bei dem Mann Kokain-Päckchen aus dem Magen zu bergen. (...) er habe die Vitalfunktionen des Mannes dabei mittels eines Gerätes überwacht, welches den Bluthochdruck misst und die Sauerstoffsättigung erfasst. Diese sei bedenklich abgefallen, da habe er den Notarzt gerufen.

(Der Notarzt stellte später fest, dass das Gerät des Polizeireviers nicht richtig funktioniert.) Der Mann lag, ohne sich zu äußern, an den Füßen mit Kabelbindern gefesselt da. Die linke Hand war mit einer Handschelle an der Untersuchungsliege fixiert. Der Mann wirkte sehr erschöpft. Der Kollege versicherte, er habe da Erfahrung, dieses Klientel würde immer so tun als seien sie bewusstlos, um ein Ende der Maßnahme zu erreichen. Der Mann lag zu dem Zeitpunkt flach auf dem Rücken. (...)

Der Kollege erklärte, er müsse eine Magenspülung zur Bergung weiterer Kokain-Päckchen durchführen. Der Kollege legte dem Mann eine Magensonde und befüllte diese mittels einer sehr großen (100-200 ml) Spritze mit Leitungswasser. Er füllte drei oder vier Spritzen hinein und ich erkundigte mich, ob er das Wasser auch wieder ablassen wolle. ... Sowohl der Kollege wie die beiden Polizeibeamten vermittelten den Eindruck, als sei dies ein absolut übliches Standardvorgehen.

Der Mann wehrte sich ... Mehrfach erbrach der Mann schließlich Wasser... Nach etwa 20 Minuten wirkte der Mann sehr matt und einem der Polizisten fiel auf, dass er nur noch sehr flach, fast gar nicht mehr atmete. (...)

Zu diesem Zeitpunkt habe ich die Betreuung des Patienten übernommen...“

In seinem Einsatzprotokoll schrieb der Notarzt in dieser Nacht die Diagnose auf: „Bei ‚Magenspülung‘ ertrunkener Patient“. Magenspülung in Anführungsstrichen.