Volksbegehren: Antrag komplett

■ 37 Organisationen tragen in NRW die Initiative / Weiterer Streit um Teilnahme bei den Jusos

Von Jakob Sonnenschein

Düsseldorf (taz) - Am kommenden Montag wird die Initiative „Aktion Volksgegehren NRW gegen Atomanlagen“ den Zulassungsantrag für das Volksbegehren, versehen mit etwa 100.000 Unterschriften, beim Düsseldorfer Innenminister Schnoor einreichen. Die Initiatoren wollen mit Hilfe des Volksbegehrens die Landesregierung zur Eigentümerin der Atomanlagen in Hamm– Uentrop, Würgassen und Gronau machen und über diesen Weg die Stillegung erreichen. Die nordrheinwestfälische SPD hatte schon vor dem Parteitag in Nürnberg alle Sozialdemokraten aufgefordert, sich an „dieser irreführenden Aktion der politi schen Konkurrenz“ nicht zu beteiligen und insbesondere die im Trägerkreis der Aktion mitarbeitenden Jungsozialisten massiv unter Druck gesetzt. Inzwischen fordert selbst der Landesgeschäftsführer der Jusos, Fritz Brendgen, seine Genossen zum Verlassen des Bündnisses auf. Nach den Ausstiegsbeschlüssen des Nürnberger SPD–Parteitages, so Brendgen im WDR, sei das Volksbegehren überflüssig. Diesen Vorstoß bezeichnete der Juso– Landesvorsitzende Harald Swik gegenüber der taz als „Privatmeinung des Geschäftsführers“. Allerdings mochte der Vorsitzende nicht ausschließen, daß auf der Landesausschußsitzung am 24.9. der bisher einstimmig gefaßte Teilnahmebeschluß gekippt wird. Unterdessen hat die „Aktion Volksbegehren“ die Nürnberger Beschlüsse der SPD „begrüßt“ und die Angriffe seitens der Landes–SPD zurückgewiesen. Wörtlich heißt es in einer Erklärung: „Von den Beschlüssen der SPD unterscheidet sich die Intention des Volksbegehrens jedoch vor allem an einem entscheidenden Punkt: Es ermöglicht den Ausstieg in NRW, wie auch immer die Bundestagswahlen im Januar 1987 ausgehen mögen“. Ob die Landesregierung einen juristischen Weg findet, um das Volksbegehren zu Fall zu bringen, steht dahin. Innerhalb von 6 Wochen muß über den Zulassungsantrag entschieden werden. Kommt es zur Ablehnung, wollen die Initiatoren dagegen klagen.