Zwangssterilisation bestätigt

Berlin (taz) - In Berlin gehen die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft wegen der Sterilisation von geistig Behinderten weiter. Zur Zeit werden die in acht Berliner Kliniken beschlagnahmten Patientenakten von der Kripo ausgewertet, teilte Justizpressesprecher Neuhaus der taz mit. In Kürze werde mit Zeugenvernehmungen begonnen. Auch gutachterliche Stellungnahmen sollen eingeholt werden, um zu klären, ob in den Fällen, wo Einverständniserklärungen der Betroffenen vorliegen, diese Erklärungen „juristisch haltbar“ seien. Ermittelt werde jedoch nicht, wie von der taz gemeldet, wegen „Gefährlicher Körperverletzung“, sondern wegen des schweren Deliktes der „Schweren Körperverletzung“ (§224), das Freiheitsstrafen von einem bis fünf Jahren, in minder schweren Fällen auch Geldstrafen, vorsieht. Neuhaus betonte, daß auch wegen Sterilisationen an Männern ermittelt werde und trat damit Ansichten entgegen, daß in der Regel nur Frauen sterilisiert worden seien. Das allerdings glaubt eine Berliner Gynäkologin aus ihrer Erfahung behaupten zu können, die gegenüber der taz auch bestätigte, daß solche ungesetzlichen Sterilisationen nicht nur in einzelnen Krankenhäusern vorgenommen würden. „Die finden überall statt,“ ist ihre Erfahrung. Sie verwies zudem darauf, daß es auch gängige Praxis sei, daß Abtreibungen bei geistig behinderten Frauen vorgenommen würden, die ebensowenig vom Gesetz erlaubt sind wie Sterilisationen. Stellungnahmen zu dem Berliner Krankenhausskandal von politischen Amtsträgern waren gestern nicht zu erhalten. Raul Gersson