Doppelte Moral

■ Juristentag diskriminiert alleinstehende Frauen

Der Deutsche Juristentag will alleinstehende Frauen von allen künstlichen Reproduktionstechniken ausschließen. Betroffene müßten also eine Partnerschaft vortäuschen, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Unabhängig von der grundsätzlichen Frage nach der moralisch–ethischen Vertretbarkeit der künstlichen Befruchtung und seiner Folgen ist dieser Beschluß eine weitere Diskriminierung von alleinstehenden Frauen und Müttern. Vater (!) Staat soll also künftig bestimmen, welche Lebensformen vermehrungswürdig sind. Er soll auch festlegen, ob eine nichteheliche Lebensgemeinschaft stabil genug ist, um ein (künstlich erzeugtes) Kind zu haben oder ob dem „psychische Auffälligkeiten“ bei den Eltern entgegenstehen. Glücklicherweise wird sich die Praxis kaum daran halten. Samenspenden können auch ohne Arzt und staatliche Dokumentation inseminiert und In–vitro–Befruchtung im benachbarten Ausland vorgenommen werden. Dem Baby wird man es nicht ansehen, ob es legales Ergebnis einer Liebesnacht oder illegaler Import einer ausländischen In–vitro–Station oder Samenbank ist. Im übrigen sind die deutschen Juristen inkonsequent: Wenn sie schon die Mutterschaft alleinstehender Frauen als unvereinbar mit dem Kindeswohl ablehnen, müßten sie folgerichtig auch jede natürliche Schwangerschaft von ledigen Frauen bekämpfen. Das würde aber ein verbrieftes Recht, ja, sogar eine Pflicht zur Abtreibung bedeuten und in letzter Konsequenz ein Verbot jeglichen Geschlechtsverkehrs. Manfred Kriener