„Echt nervender Parteienstreit“

■ Aktionskonferenz zur „zweiten Phase“ des NRW–Volksbegehrens gegen Atomanlagen sammelte Ideen ohne Beschlüsse / Appell an die SPD–Führung / Jusos ziehen bei Klage gegen Landesregierung nicht mit

Aus Bochum Petra Bornhöft

Ohne Beschlüsse endete am Samstag in Bochum eine Konferenz von 130 Mitgliedern der „Aktion Volksbegehren NRW gegen Atomanlagen“. An die SPD–Führung wurde erneut der Appell gerichtet, „ihre bisher ablehnende Haltung zum Volksbegehren zu überdenken“. Zusammengekommen war man in Bochum, um die zweite Phase der Initiative zur Verstaatlichung und Stillegung der drei nordrhein–westfälischen Atomanlagen vorzubereiten: das eigentliche Volksbegehren. Arbeitsgruppen berichteten von „personellen Schwierigkeiten in Gemeinden mit großem Umland“. Trotz der Fülle eingebrachter Vorschläge für Werbeaktionen und schon sehr weitgehender Vorbereitungen bis hin zu den Druckvorlagen für die Wahlbenachrichtigung mangelte es an Schwung und Begeisterung. Zwar geht die Aktion Volksbegehren optimistisch davon aus, daß ihr Gesetzentwurf „rechtlich einwandfrei“ und „an juristischen Hürden nicht scheitern kann“, wie es in der Bochumer Abschlußerklärung heißt. An eine positive politische Entscheidung des Düsseldorfer Kabinetts mochte dennoch niemand glauben. Trotzdem gibt man sich zuversichtlich. Denn, so die Erklärung, das jetzt entstandene Bündnis könnte sich zum Kristallisationspunkt für einen qualitativen und quantitativen Aufschwung der Anti–AKW–Bewegung entwickeln. Damit verbietet es sich von selbst, unser weiteres Engagement von der politischen Willensbildung der Landesregierung abhängig zu machen“. Dieser Formulierung schlossen sich auch die massiv unter den Druck der Mutterpartei geratenen Jungsozialisten an und nahmen sie zur Überraschung der übrigen Teilnehmer zum Anlaß, sich von einer möglichen Klage gegen eine Ablehnung des Volksentscheides abzusetzen. Der Juso–Vorstand habe, erklärte deren Landesvorsitzender Harald Swik, dem Landesausschuss empfohlen, bei einer Klage vor dem Verfassungs gerichtshof gegen die Ablehnung des Volksbegehrens nicht mitzuziehen. Man dürfe „sich nicht von juristischen Entscheidungen abhängig machen“, sondern müsse „den politischen Streit führen, um die AKWs möglichst schnell abzuschalten“. Aufgefordert zu „mehr Ehrlichkeit“ räumte ein Juso ein, „aus unserem politischen und persönlichen Dilemma, nicht gegen Sozialdemokraten klagen zu können“ nur herauszukommen, „wenn wir die Klage offiziell ablehnen und in den lokalen Trägerkreisen weiter mitarbeiten. Sonst fliegen wir aus der Partei“. Dennoch steht fest: Bei Ablehnung des Volksbegehrens wird geklagt, auch ohne die Jusos.