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Drakonische Geldstrafen angedroht

■ Berliner Innensenat will Volkszählungsboykott mit Geldbußen einschüchtern / Auf „gesetzliche Auskunftspflicht“ verwiesen / FDP–Hirsch ist für „Freiwilligkeit“ / Datenschutzbeauftragter gegen Computereinsatz

Aus Berlin Vera Gaserow

Als prompte Reaktion auf die am Dienstag von den Bonner Grünen erhobenen Bedenken gegen die Volkszählung und den zunehmenden Widerstand hat der Berliner Innensenat in scharfer Form vor einem Boykott gewarnt. „Aufgrund der wiederbeginnenden Diskussion, eine Beteiligung an der Volkszählung 1987 zu verweigerern bzw. falsche oder unvollständige Angaben auf dem Fragebogen zu machen“, so heißt es in einer Pressemitteilung, „weist der Senator für Inneres darauf hin, daß nach den Bestimmungen des Volkszählungsgesetzes (§ 12) und des Gesetzes über Statistik für Bundeszwecke (§ 10) eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht“. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig“ eine Auskunft nicht richtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig erteile, muß mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Mark rechnen.“ Eine Geldbuße in gleicher Höhe könne gegen Personen verhängt werden, die öffentlich oder durch Schrift und Bild zur Verweigerung aufrufen. Darüber hinaus kündigt der Berliner Innensenator die Verhängung von Zwangsgelder bis zu 2.000 Mark an, die wiederholt solange verhängt werden könnten, wie „der Betroffene seinen Verpflichtungen nicht nachkommt“. Demgegenüber hat der innenpolitische Sprecher der FDP, Burkhard Hirsch, gestern in einem Interview mit der Hannoveraner Neuen Presse erklärt, „die ganzen Strafandrohungen und der Zwang zur Auskunft sind im Grunde genommen Quatsch. Für ein ordentliches Ergebnis der Volkszählung brauchen wir die Freiwilligkeit“. Hirsch betonte jedoch weiter: „Das Unternehmen Volkszählung wird kerzengerade durchgezogen.“ Dabei sei es ihm „schnurz“, daß die Kosten für das Unternehmen Volkszählung hochgetrieben würden: „Man muß für das, was man haben will, eben zahlen.“ Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat von dem Einsatz von Personalcomputern bei der Abwicklung der Volkszählung abgeraten. Zwar werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Einsatz dieser Datenträger bei der Volkszählung erhoben, doch müßte ein solcher Einsatz sorgfältig vorbereitet werden. Angesichts der zur Verfügung stehenden Zeit habe er daran „erhebliche Zweifel“.

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