Arrest für Totalverweigerer

Nürnberg (taz) - „Sie sind viel zu billig bedient, das nächste Mal werden Sie mit dieser Behandlung nicht mehr rechnen können.“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Nürnberger Schwurgerichtes, Manger, am Mittwoch die Ablehnung des Berufsungsantrags im Verfahren gegen den Totalverweigerer Stefan Buchner. Der anerkannte Kriegsdienstverweigerer war am 25.6.86 vom Nürnberger Jugendgericht zu einer Woche Arrest verurteilt worden, nachdem er seinen Zivildienst beim evangelischen Jugendwerk nicht angetreten hatte. „Eine Woche Dauerarrest“, so der Richter Manger, „ist natürlich keine Sanktion für Ihr Fehlverhalten“, bei einer erneuten Verweigerung falle er aber nicht mehr unter das Jugendstrafrecht, dann erwarte ihn „ein erhebliches Strafmaß ohne Bewährung“. Wolfgang Gast