„Zum jetzigen Zeitpunkt falsch“

■ Grüne Frauen distanzieren sich von einer Verfassungsklage gegen den Paragraph 218

Bonn (taz) - Grüne Feministinnen haben die Initiative von Alice Schwarzer, eine Verfassungsklage gegen den Abtreibungsparagraphen 218 anzustrengen, als „falsch“ zurückgewiesen. In einer Erklärung, die gestern veröffentlicht wurde, heißt es, der Gang zum Bundesverfassungsgericht (BVG) könne „zu diesem Zeitpunkt nur mit einer Niederlage enden“. Unterschrieben haben unter anderem die früheren Abgeordneten Waltraud Schoppe und Marie–Louise Beck–Oberdorf, die Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Frauen, Verena Krieger und das Mitglied des Bundesvorstandes Christa Merkel. Die politische Stoßrichtung des von Alice Schwarzer veröffentlichten Manifestes sei „zu defensiv“, da die Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des § 218 nicht ausdrücklich genannt werde, heißt es in dem Papier. Bevor die Frauen mit einer anderen Rechtsprechung des BVG rechnen könnten, „brauchen wir eine Kampagne und den politischen Druck einer starken Bewegung. Der Gang zum BVG würde bedeuten, daß wir die Rechtsprechung des Gerichts als oberste Instanz anerkennen“. Außerdem sei zu befürchten, „daß die Rechte diese Klage zum Anlaß nehmen könnte, die bestehende Indikationslösung weiter zu Ungunsten der Frauen zu verschärfen“. Der Versuch Alice Schwarzers, „mit einer Nacht– und Nebel– Aktion ihren Vorschlag ohne breite Beratung mit Gruppen der Frauenbewegung“ in die Debatte zu werfen, sei „erpresserisch“. Ursel Sieber