„Celler Loch“ verwirrt Parlamentarier

■ Der Niedersächsische Landtag beschließt im Prinzip einen Untersuchungsausschuß, vertagt jedoch die Entscheidung über seine Zusammensetzung / Auch am Fall Mauss soll weitergestöbert werden

Aus Hannover Jürgen Voges

Der niedersächsische Landtag hat am Donnerstag den Untersuchungsauftrag des von der SPD beantragten Parlamentarischen Untersuchungsauschusses zum Celler Bombenanschlag beschlossen. Laut Untersuchungsauftrag - er wurde von der SPD und den Grünen gebilligt, CDU und FDP enthielten sich der Stimme - soll der Ausschuß anhand von vier Komplexen klären, ob die niedersächsischen Sicherheitsbehörden ihre Befugnisse überschritten und dabei „Rechte, insbesonders Grundrechte von Bürgern“ verletzt haben. Mit einem Bombenanschlag auf den Celler Knast hatte der Verfassungsschutz versucht, V–Leute in die sogenannte „Terrorszene“ einzuschleusen. Ein „Befreiungsversuch“ für die in Celle einsitzenden RAF–Mitglieder sollte vorgetäuscht werden. Gegenstand der Untersuchungen werden nicht nur Planung, Ausführung, Verantworlichkeit und Auswirkungen des Celler Anschlages sein. Der Ausschuß soll auch ermitteln, ob der Sprengstoffanschlag, „Bestandteil eines übergeordneten Aktionsplanes (z.B. Aktion Neuland)“ war und gegebennenfalls die anderen Einzelaktionen dieses Plans klären. Darüber hinaus soll der Ausschuß die Arbeit des „Mauss–Untersuchungsauschuss“ der letzten Legislaturperiode fortsetzen und wiederum nach Rechtsverletzungen bei der Zusammenarbeit Niedersächsischer Behörden mit dem Agenten Mauss forschen. Als Beispiel für diese Zusammenarbeit mit Mauss ist im Untersuchungsauftrag ausdrücklich die „Suche nach den sogenannten Seveso– Fässern“ genannt. Als vierten Komplex wird den Ausschuß das Zusammenwirken des niedersächsischen Verfassungsschutzes mit dem früheren Bauunternehmer Karl–Heinz Hetge aus Garbsen bei Hannover beschäftigen. Der Bauunternehmer,der sehr enge dienstliche und private Beziehungen zu den Spitzen des niedersächsischen Verfassungschutz unterhalten haben soll, war vor einigen Jahren in die DDR übergesiedelt und soll dann für die dortigen Sicherheitsbehörden gearbeitet haben. Bei der Frage der Zusammensetzung des Ausschusses schlief die Regierungskoalition und erlitt eine Abstimmungsniederlage. Im Ältestenrat hatte die CDU abweichend vom FDP–Antrag durchgesetzt, daß der Ausschuß nur sieben stimmberechtigte Mitglieder haben soll. Da die CDU einen der vier ihr zustehenden Sitze der FDP überlassen wollte, hätten dann allein die Grünen im Ausschuß kein Stimmrecht gehabt und nur einen Abgeordneten „mit beratender Stimme“ entsenden können. Um die Abstimmungsniederlage in der nächsten Landtagssitzung zu korrigieren, hat die Regierungsmehrheit den Einsetzungsbeschluß an den Ältestenrat zurückverwiesen. Auch die Schlußabstimmung des gesamten Pakets wurde deswegen auf die nächste Sitzung vertagt. Für den Abgeordnete Trittin, der für die Grünen diesen Sitz übernimmt, zeichnet sich schon jetzt bei der CDU/FDP–Koalition ähnlich wie im Mauss–Untersuchungsausschuß eine „Strategie der Verzögerung und Behinderung“ der Ausschußarbeit ab. So habe die Regierungsmehrheit durchgesetzt, daß in der Geschäftsordnung bei Beweisanträgen immer das Wort zulässig eingefügt werde. Dies lasse nur den Schluß zu, daß CDU und FDP beabsichtigten, bei jedem Beweisantrag der ihnen nicht passe, einen Streit um die Zulässigkeit vom Zaun zu brechen. Auch zur Aussagegenehmigung der Landesbediensteten vor dem Ausschuß heißt es in dem Einsetzungsbeschluß völlig lau, die Landesregierung „wird ersucht“, daß „alle zu vernehmenden Beamten und Angestellten des Landes im Rahmen der geltenden Gesetze von der Pflicht der Amtsverschwiegenheit entbunden werden“.