Lappas soll sich doch noch beugen

■ Das Bonner Landgericht verwirft die Beschwerde gegen die Beugehaft / Haftbefehl wieder in Vollzug / Ausschußvorsitzender bittet um Aufschub für Lappas

Von Wolfgang Zügel

Berlin (taz) - Der Mann mit einem Jahresgehalt von 735.000 Mark, Alfons Lappas, sitzt vielleicht nicht mehr lange an seinem Mahagony–Schreibtisch im Haus der noch gewerkschaftseigenen Bank für Gemeinwirtschaft, sondern bald im Bonner Untersuchungsgefängnis. Das Bonner Landgericht lehnte die Beschwerde Lappas gegen die Beugehaft ab. Jedoch ersuchte wenige Stunden nach der Entscheidung der Vorsitzende des NH–Untersuchungsausschusses, Heinz Günther Hüsch, den Ermittlungsrich ter Michael Hertz–Eichenrode, die Beugehaft bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts über Lappas Beschwerde am 5. November auszusetzen. Lappas hatte am Wochenende in einem Interview eingeräumt, er wolle vor dem Ausschuß zum Verkauf des Konzerns aussagen. Das Gericht hatte Lappas Beschwerde zu prüfen, nachdem es den zum Märtyrer der Gewerkschaften hochstilisierten U–Häftling letzte Woche gegen Auflagen freigelassen hatte. Lappas war auf dem IG–Metall–Gewerkschaftstag festgenommen worden, weil er zuvor jegliche Aussage vor dem Ausschuß verweigert hatte. Ein Ordnungsgeld von 1.000 Mark samt Anordunung der Beugehaft war die Folge. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht hatte Lappas wegen der Geldstrafe Beschwerde eingereicht. Der Ausgang dieses Verfahrens sei jedoch für die Beschwerde gegen Beugehaft unerheblich. Der zuständige Amtsrichter Hertz–Eichenrode soll unmittelbar nach der Entscheidung den Fahndungsapparat in Gang gesetzt haben. Ein Anruf bei der BGAG (069/2585032), um Lappas dort aufzutreiben, wäre einfacher gewesen.