Die CDU eröffnet Hatz auf „geistiges Umfeld“

■ CDU–Kongreß „Gegen Terror und Gewalt - den inneren Frieden sichern“ / Geißler: Gegner der Kronzeugenregelung machen sich zu Komplizen des Terrorismus / Sitzblockaden, die Grünen, Sabotage, Polizeikritik - all dies zählt für die CDU zum „geistigen Umfeld“

Aus Bonn Oliver Tolmein

Nachdem die gesetzlichen Vorstöße der Unionsparteien „zur Bekämpfung des Terrorismus“ erfolgt sind, ging CDU–Generalsekretär Heiner Geißler gestern gegen das „geistige Umfeld“ in die Offensive. Auf dem CDU–Kongreß „Gegen Terror und Gewalt - den Inneren Frieden sichern“ warf er der SPD vor: „Wer die Chancen der Kronzeugenregelung nicht nutzt, macht sich zum Komplizen des Terrorismus“. Was „früher“ die Juden gewesen seien, sei heute für viele, nicht nur die RAF, „der militärisch–industrielle Komplex“. Ohne sein „geistiges Umfeld“ sei „der Terror“ überhaupt nicht möglich. Heiner Geißler ließ keinen Zweifel daran aufkommen, daß er sämtliche Bewegungen, die sich nicht von jeder Form der Regelverletzung - von der Sitzblockade bis zu Besetzungen - distanzieren, zum „geistigen Umfeld“ zählt. Aber nicht nur das: „Es gehört auch zum geistigen Umfeld, daß in Hessen eine Partei Regierungspartei geworden ist, die ein gebrochenes Verhältnis zur Verfassung hat“. In diesem Zusammenhang griff er auch das Mitglied der SPD Grundwertekommission Johanno Strasser scharf an, der geäußert haben soll: „Ich bin für eine schlechte Polizei“. Geißlers Polemik zielte aber vor allem darauf ab, die Grünen als eine „dem Terrorismus und seinem Umfeld“ nahestehende Partei zu qualifizieren, mit der die SPD „nicht gemeinsame Sache“ machen dürfe. So wie die CDU in den sechziger Jahren die NPD als nazistische Partei bekämpft habe, müsse jetzt die SPD „mit der Autorität einer großen Volkspartei“ Front gegen die Grünen machen. Die „verbalen Attacken gegen den Staat“ stellte der am Nachmittag sprechende Vorsitzende der CDU–Fraktion im hessischen Landtag, Milde, mit „terroristischen Anschlägen auf Sachen und Menschen“ in eine Reihe. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium Neusel kündigte an, daß das „Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus“ den Handlungsbedarf noch nicht decke. In der nächsten Legislaturperiode müßten die Instrumentarien geschaffen werden, um gegen das „Vorfeld des Terrorismus“ besser vorgehen zu können: Dafür müsse insbesondere das Demonstrationsstrafrecht verändert werden. Neusel stellte klar, daß seiner Meinung nach „der Terrorismus“ wirkungsvoll nur bekämpft werden könne, „wenn wir alle uns ganz eindeutig von dieser Gewalt abgrenzen“. Gerade das sei auf der Linken und bei den Grünen aber nicht zu erkennen. Fortsetzung auf Seite 2 Kommentar auf Seite 4 In die gleiche Kerbe hieb auch der ebenfalls als Referent geladene baden–württembergische Polizeipräsident Alfred Stümper, der in diesem Zusammenhang auch aus drücklich den ersatzlosen Wegfall der §§ 88a und 130a bedauerte. Der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes Boeden skizzierte, welche Maßnahmen international zur Bekämpfung von RAF, Action Directe und Kämpfenden Kommunistischen Zellen (CCC) angesichts der „zunehmenden antiimperialistischen Zusammenarbeit“ notwendig seien. U.a. müsse Europa von den Strafverfolgungsbehörden als einheitlicher Raum behandelt werden können, ausländische Rechtssysteme müßten eine dem § 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) entsprechende Norm schaffen, Auslieferungsverfahren und die internationale Rechtshilfe müßten verei zuvor sein Kollege Stümper und nach ihm Staatssekretär Neusel, so begrüßte auch Boeden die Bereitschaft der SPD, Rasterfahndung und den Einsatz von V–Leuten zu unterstützen.