Für jeden etwas

■ Zum Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts

Aufsehenerregendes war vom Karlsruher Richterspruch nicht zu erwarten. Was längst feststeht, wurde vom höchsten Gericht bestätigt. Die Rundfunklandschaft der BRD ist keine mehr allein des öffentlich–rechtlichen Monopols, sondern zugleich eine ihrer kommerziellen Konkurrenten. Ihnen wollte Ministerpräsident Albrecht mit dem niedersächsischen Landesmediengesetz den Weg in den Äther und ans Kabel ebnen. Vor allem den Landesvater von der Leine zog das Gericht ob seiner Selbstherrlichkeit, entscheidend über die Lizenzvergabe bestimmen zu wollen, an den Ohren. In mehreren Punkten bescheinigten die Richter seinem Gesetz Verfassungswidrigkeit. Was Albrecht dupiert, macht die privaten Anbieter nicht unglücklich. Mit ihrem Aufkommen soll sich eine neue Programmvielfalt einstellen, von der allerdings noch nicht viel zu spüren ist. Die privaten Produzenten machten dafür bisher die andauernde „Phase der Planungsunsicherheit“ verantwortlich. Damit dürfte es jetzt vorbei sein, zumal die Richter durchaus das Wohl der „Neuen“ im Auge hatten. Sie dürfen nun frank und frei auf „Wirtschaftswerbung“ zurückgreifen, werden zwar zur Ausgewogenheit, aber nicht mehr zur Binnenpluralität angehalten. Dieser Kampfbegriff wird fürderhin keine große Rolle mehr spielen, weil das Gericht es auch aus Kostengründen für die Privaten für unzumutbar hält, Minderheitenprogramme auszustrahlen. Diese Aufgaben werden den öffentlich–rechtlichen Anstalten zugewiesen. Wo die privaten Anbieter auf Dalli–Dalli umsteigen, sollen die traditionellen Sender Integrationsrundfunk betreiben und jedem etwas bieten. Dafür bleibt ihnen die alimentierte Existenzgarantie. Bedeutende Worte fanden die Richter noch gegen all zu große „Meinungsmacht“ und „Medienverflechtung“. Am Verlegerprivileg mochte das Gericht jedoch nicht rütteln. Leider bleibt nach dem Spruch aus Karlsruhe die herbeigesehnte Vielfalt nur einseitig. Die Richter verzichteten auf Handreichungen für ein wirklich plurales Rundfunkkonzept, das auch weniger betuchten Anbietern eine mediale Existenz sichern könnte. Es reicht gerade, um das „freie Spiel der Kräfte“ ein wenig zu bändigen. Benedict M.Mülder