I N T E R V I E W „Unsere Position wurde gestärkt“

■ Jürgen Büssow, medienpolitischer Sprecher der nordrheinwestfälischen SPD

taz: Herr Büssow, die SPD hat gegen das niedersächsische Rundfunkgesetz vor allem wegen dessen „mangelnder Staatsferne“ und unzureichender Vorschriften zur „Vielfaltsicherung“ geklagt. Ist das Gericht soweit gegangen, wie es sich die Sozialdemokraten gewünscht hätten? Jürgen Büssow: Nach allem, was ich bisher den Nachrichtenagenturen entnehmen konnte, ist das Gericht offensichtlich davon ausgegangen, daß es eine Außenpluralität der Veranstalter in der Bundesrepublik nicht gibt. Es gibt mit RTL–Plus und SAT1 ja auch bundesweit nur zwei nationale private Veranstalter und die können Ausgewogenheit nicht gewährleisten. Deswegen müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Rundfunk– und Meinungsvielfalt innerhalb der einzelnen Anbieter zu sichern. Diesem Anspruch des Verfassungsgerichtes genügt das niedersächsische Gesetz nicht. Außerdem erklären die Verfassungsrichter jene Passagen für nichtig, die der Landesregierung in Hannover im Zweifelsfall die Entscheidung über die Zulassung von Veranstaltern einräumten, sie beanstanden also die mangelnde Staatsferne. In den entscheidenden Punkten wird die sozialdemokratische Medienpolitik durch das Urteil ganz offensichtlich bestärkt. Hat die Entscheidung Auswirkungen auf die Binnenstruktur,z.B. von Sat1 oder RTL–Plus? Müssen die sich jetzt intern pluraler gestalten? Mindestens müssen sie Aufsichtsgremien bilden, die eine tatsächliche, effektive Programmkontrolle gewährleisten. RTL–Plus versucht das ja schon mit einem Rundfunkrat, der aber keine wirksame Kontroll–, sondern lediglich eine Beratungsfunktion vorsieht. Eine andere Möglichkeit liegt in der Erweiterung der Konsortien, hin zu mehr Vielfalt. Welche Auswirkungen wird die Gerichtsentscheidung auf die Verhandlungen um den Staatsvertrag haben? Nach der Hamburger Ministerpräsidentenkonferenz war ja vom „Durchbruch in der Medienpolitik“ von seiten der CDU und des Hamburger Bürgermeisters Klaus von Dohnanyi die Rede. Der „Durchbruch“ bestand ja lediglich darin, daß man einig war, sich einen gemeinsamen Arbeitsauftrag zu geben. Inhaltlich ist da ja wenig geklärt worden bis auf die Aufteilung der Satellitenkanäle: Zwei für öffentlich–rechtliche und zwei für private Veranstalter. Obwohl nicht explizit in der Ministerpräsidenten–Vereinbarung angesprochen, sollten die beiden privaten Kanäle doch an RTL–Plus und SAT1 gehen. Das geht doch jetzt nicht mehr? So kann man das nicht sagen. Wenn jeder Privatanbieter für sich Vielfalt herstellen würde, alle weltanschaulichen Positionen und relevanten Gruppen im Programm zur Geltung kämen, dann würde auch eine 2:2 Regelung ausreichen. Diese Voraussetzungen sind bei den beiden Privatveranstaltern derzeit aber auch nicht annähernd erfüllt. NRW und Hessen waren die beiden Bundesländer, die während der nun schon vierjährigen Verhandlungen um den Staatsvertrag bei der Union und den Verlegern als „Störenfriede“ galten. Haben die „Störenfriede“ Recht bekommen? Zumindestens in den wesentlichen Bereichen, auch wenn man nicht vergessen darf, daß das Gericht das Gesetz von den Grundlinien her für verfassungsgemäß erklärt hat. Unsere Verhandlungsposition ist allerdings gestärkt und wir werden darauf pochen, daß bei einem 2:2 Modell über die Zulassung mit einem Konsens–Quorum - von sagen wir 75 Entscheidung über die Rundfunkveranstalter über den Tisch gezogen werden können. Interview: Jakob Sonnenschein