: DGB–Lappas nun doch gebeugt
■ Vor dem Verfassungsgericht erklärt sich Lappas zur Aussage bereit / Aussetzung der Beugehaft
Aus Karlsruhe Rolf Gramm
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Fall Lappas am Mittwochabend eine überraschende Wende genommen: Der Gewerkschaftsmanager Lappas erklärte sich zur Aussage vor dem Untersuchungsausschuß des Bundestags bereit. Im Gegenzug bewilligte der Vorsitzende des NH–Ausschusses, Hüsch, eine Aussetzung der gegen Lappas beantragten Beugehaft. Wie dpa berichtet, soll der Rücktritt von Alfons Lappas als Vorstandschef der BGAG beschlossene Sache sein. Darauf hätten sich die Vorsitzenden mehrerer Gewerkschaften geeinigt. DGB–Chef Breit dementierte während der Verhandlungen in Karlsruhe diese Meldung. Während sich die Gewerkschaften gestern vor dem Bundesverfassungsgericht zu Anwälten des Geschäftsgeheimnisses machten, schlüpften die CDU–Vertreter im Untersuchungsauschuß Neue Heimat ins Gewand des staatlichen Kontrolleurs. Verhandelt wurde über die Forderung der Gewerkschaften und ihrer Unternehmen nach einer einstweiligen Anordnung gegen die vom Landgericht Frankfurt angeordnete Herausgabe von Geschäftsunterlagen der gewerkschaftlichen Vermögensholding BGAG an den Untersuchungsausschuß „Neue Heimat“. Mit dem Argument, daß die Streikfähigkeit der Gewerkschaften gefährdet würde, begründete der DGB–Vorsitzende Ernst Breit das Anliegen des DGB. Das Vermögen der Gewerkschaften „muß vor dem Einblick außenstehender Dritter geschützt werden“, andernfalls wären gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen „für die Gegenseite ausrechenbar“. Auf eine Garantie der Geheimhaltung könne er nicht bauen, da solche Untersuchungsausschüsse „auch für parteipolitische Zwecke eingesetzt werden können“. Der Gewerkschaftsbevollmächtigte Prof. Hans–Peter Schneider sah darüberhinaus immense Irritationen für die gesamte Wirtschaft voraus. Grundsätzlich werde hier darüber entschieden, ob Protokolle von Aufsichtsratssitzungen künftig weiter vertraulich behandelt werden. Fortsetzung auf Seite 2 Im Übrigen verwiesen er und die BGAG darauf, daß die Neue Heimat „zu keinem Zeitpunkt Konzerngesellschaft der BGAG– Gruppe war“. Die gegenteilige Darstellung im Bericht des Hamburger Untersuchungsausschusses sei falsch. Das wiederum war für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Hüsch (CDU) neu. Auf den Hinweis des Gewerkschaftsanwalts Prof. Hans Meyer, daß in dessen seit langem vorliegenden Gutachten die vorgebrachten Vermögensverhältnisse schon beschrieben waren wurde Hüsch ausfallend. Meyers Gutachten habe er längst „in die Exotik der Rechtsirrtümer eingestuft“. Das Ganze erhärte aber nur, daß das „gewerkschaftliche Verwirrspiel, wer eigentlich Eigentümer der Neuen Heimat war“, endlich genauer untersucht werden müsse. Sein Kollege Manfred Langner (CDU) ergänzte gegen die Anwürfe der Gewerkschaftsvertreter, wenn dem Untersuchungsausschuß Einsicht in die BGAG–Unterlagen verwehrt werde, werde das Mittel des Untersuchungsausschußes stumpf. Dafür, daß die Neue Heimat etwa 10 Milliarden an Steuergeldern empfangen habe, müsse sie über ihre Geschäfte auch Rechenschaft ablegen.
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