Zugespielte Akten im Ausschuß tabu?

■ Gerster zaubert BGAG–Unterlagen auf den Tisch des NH–Ausschusses / Breit kann sich an nichts erinnern

Aus Bonn Tina Stadlmayer

Im Neue–Heimat–Untersuchungsausschuß ist es bei der zweiten Befragung Ernst Breits (DBG–Vorsitzender und Vorsitzender der Aufsichtsräte der neuen Heimat Gemeinnützig und der Gewerkschaftsholding BGAG) zum nächsten Eklat gekommen. Johannes Gerster, CDU–Obmann im Ausschuß, wollte Breit mit einem Zitat aus den Aufsichtsratsprotokollen der BGAG konfrontieren. Da tauchte die Frage auf: Darf er das? Oder unterliegen auch „heimlich zugespielte“ Protokolle dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, daß die beschlagnahmten BGAG–Akten erst von einem Ermittlungsrichter überprüft werden müssen? Der Ausschußvorsitzende stellte nach einer nicht–öffentlichen Beratung fest: „Es gibt Interpretations– Schwierigkeiten, was Karlsruhe gesagt hat. Wir werden die Frage durch Technik umgehen.“ Der Punkt, um den es bei der Befragung gehen sollte, ist der Verkauf der Grundstückfinanzierungs– und Verwaltungsgesellschaft (GVG) durch die Neue Heimat Städtebau. Die GVG soll auf Kosten der Neuen Heimat Gemeinnützig, deren Vorsitzender Breit ist, Geschäfte gemacht haben. Das hat bereits der Hamburger Untersuchungsausschuß moniert. Um der Überprüfung durch den zuständigen Prüfungsverband zu entgehen, ist die GVG, laut Gerster, 1983 veräußert worden. Der Untersuchungsausschuß fragte in diesem Zusammenhang: Hat Breit als Vorsitzender einer gemeinsamen Aufsichtsratssitzung der Neuen Heimat Gemeinnützig und der Neuen Heimat Städtebau dem zugestimmt? Dazu erklärte Breit zunächst: „Ich möchte dem mit allem Nachdruck widersprechen. Der Aufsichtsrat hat keine Maßnahmen betrieben, die rechtswidrig wären.“ Nachdem ihm das Protokoll vorgelegt wurde, sagte er: „Daß sich der Aufsichtsrat unter meinem Vorsitz damit befaßt hat, ändert nichts daran, daß ich selbst mit der Gesellschaft nichts zu tun gehabt habe.“ Die Frage, ob er denn als Aufsichtsratsvorsitzender der BGAG zugestimmt habe, blieb unbeantwortet, da sie aufgrund der „Interpretations–Schwierigkeiten des Karlsruher Urteils“ nach der nicht öffentlichen Beratung nicht mehr gestellt wurde. Alle weiteren Fragen zu diesem Komplex beantwortete Breit nur noch mit: „Ich kann mich nicht erinnern.“