Q U E R S P A L T E Einlaßbeschränkung

■ Neue Regeln für Aktionärsversammlungen

Das kann er nicht mit der hauseigenen PR abgesprochen haben! Gegen diejenigen zieht er zu Felde, die die wohl ödesten meetings der Republik wenigstens noch mit ein bissel pep versorgen. Helmut Becker, Chefjustitiar der Commerzbank, will die „Scheinaktionäre“ von den Hauptversammlungen großer Aktiengesellschaften ausgeschlossen wissen. „Scheinaktionäre“, von Herrn Becker variantenreich auch „Pseudoaktionäre“ genannt, sind diejenigen, die sich eine Aktie kaufen, um zur illustren Versammlung der Kapitaleigner zugelassen zu werden, sich dann aber nicht mit glanzpapiernen Informationsmappen und freiem Mittagsmahl abspeisen lassen, sondern auch noch was sagen wollen. Am Thema vorbei natürlich. Was Wunder, diese Schlingel entsprechen nämlich nicht dem „gesetzlichen Leitbild“ des Aktionärs. Statt das Unternehmen zu fördern, haben sie allerhand subversives im Sinn. Und vor allem kosten sie Zeit: Umwelttribunale und Menschenrechtsforen von zwölf Stunden Dauer hat Herr Becker über sich ergehen lassen müssen. Das ist bitter. Aber der Jurist in Herrn Becker hat schon Abhilfe parat. Eine Fünf–Prozent–Klausel soll die Kleinaktionäre zum Zusammenschluß zwingen und Fragen an den Vorstand sollen nur noch schriftlich erlaubt sein. So wie „drüben“ bei Interviews mit Honni. Langweilig. Georgia Tornow