Lehrer, Barbesitzer und Rassist

■ Lehrer aus Allensbach am Bodensee will in einer von ihm vermieteten Pils–Bar keine Ausländer als Gäste / Inzwischen wurde er vom Oberschulamt versetzt / Disziplinarverfahren wird geprüft

Von Holger Reile

Allensbach (taz) - Rudolf Gilgen, bis vor kurzem Lehrer an der Kooperativen Gesamtschule in Konstanz, will in einer von ihm vermieteten Pilsbar keine Ausländer haben. In einem der von ihm angeworbenen Geschäftsführerin Beatrix Schiess vorgelegten „Vereinbarungsvorschlag“ heißt es: „...ist während der Geschäftszeit ein Prinzip einzuhalten, das den Umgang mit Ausländern, insbesondere Türken, Spaniern, Italienern und Arabern regelt.“ Für den Pädagogen ist unbestritten, „daß Ausländer in erheblichem Maße derart stören, daß der Geschäftserfolg ausbleibt“. Diesen Passus wollte der Lehrer, der zusammen mit seiner Frau Bauträger eines Freizeitzentrums in Allensbach am Bodensee ist, in den Gesamtvertrag mit Beatrix Schiess aufnehmen. „Ein Übertreten dieser Maßgabe „wird zur Entlassung führen“. Beatrix Schiess, selbst mit einem Türken befreundet, lehnte unter diesen Umständen die Geschäftsführung entsetzt ab. Gilgen hatte ihr in demselben Vertragsentwurf noch höhnisch zugestanden: „Dem Geschäftsführer kann nicht vorgeschrieben werden, welchen Privatumgang er während seines Nichtarbeitsverhältnisses hat.“ Beatrix Schiess, die für den vermeintlichen Job bei Gilgen eine andere Arbeit aufgegeben hat, klagt jetzt gegen ihn. Auch in Allensbach selbst, wo die Leute laut Gilgen ausländerfeindlicher als etwa im benachbarten Konstanz seien, haben die seltsamen Geschäftsbedingungen des umtriebigen Lehrers und Freizeit– Bauträgers für Empörung gesorgt. Lehrer und Schüler an der Konstanzer Schule haben sich von ihm distanziert. Unbekannte fackelten kürzlich sein Auto ab. Auch das Oberschulamt in Freiburg reagierte: „Ausländerfeindliches Verhalten ist unvereinbar mit dem Lehrauftrag“, hieß es in einer Pressemitteilung. Inzwischen wurde der Lehrer an eine Schule in Singen versetzt und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Amt prüft außerdem die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen Gilgens Kneipen– und Immobilienaktivitäten, die den Tatbestand einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit erfüllen könnten.