Stellungnahmen

„Fragwürdig“ Der Bericht der Bundesregierung über „die Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht“ liegt nunmehr vor. Vieles an der darin detailliert geschilderten „Wiedergutmachung“ ist respektabel. Der Mangel des Berichts ist seine Einseitigkeit. Um hier wenigstens den aktuell wichtigsten Kritikpunkt in Erinnerung zu rufen: es gibt Gruppen, deren Angehörige in der „Wiedergutmachung“ entweder leer ausgegangen sind oder nur zum Teil Leistungen erhalten haben: in das „Reich“ verschleppte Zwangsarbeiter; in KZs geschleppte Homosexuelle; „Asoziale“, die das gleiche Schicksal erlitten haben; Sinti und Roma. Und die zahlreichen aus politischen Gründen Verfolgten - meistens handelt es sich um Kommunisten - die eine antikommunistische Instrumentalisierung ausgerechnet in diesem moralisch besonders gewichtigen Rechtsgebiet um ihre Rechte gebracht hat. Kilian Stein, Richter am Landgericht Berlin „Ungeheuerlichkeit Dieser Bericht der Bundesregierung ist vor allem in den von Bundesfinanzminister Stoltenberg zu verantwortenden Teilen über die Entschädigung an Sinti und Roma eine Ungeheuerlichkeit. Laut Bundesregierung gebe es neben Sinti und Roma (der internationalen Selbstbezeichnung für alle weltweit 10 Millionen „Zigeuner“) noch andere „verwandte Gruppen“ und es bestehe ein Unterschied zwischen Sinti und Roma einerseits und „anderen Antragstellern zigeunerischer Herkunft“ andererseits. Diese Konstruktion dient dem offensichtlichen Ziel, dem Zentralrat deutscher Sinti und Roma die Vertretungsbefugnis schleichend abzuerkennen. Schließlich soll mit dieser Konstruktion die bisher vom Bundestag verweigerte Anerkennung des nationalsozialistischen Völkermords an Sinti und Roma gerechtfertigt und die völker– und verfassungsrechtlich überfällige Anerkennung als ethnische Minderheit verhindert werden. Die Forderung nach einer vereinfachten Rentenregelung in Höhe von monatlich 1.000 Mark für alle völlig unzureichend Entschädigten, kranken NS–Verfolgten - nicht nur Sinti und Roma -, unabhängig von der jeweiligen Schwere des Einzelschicksals, münzt der Bundesfinanzminister mit subtilen Formulierungen um. Im Bericht an den Bundestag wird unterstellt, dem Zentralrat gehe es - völlig unabhängig von der Verfolgung - um eine „Altersversorgung“ für jene Sinti und Roma, die eine rechtzeitige „Altersvorsorge“ selbst nicht getroffen hätten. Mit dieser öffentlichen Unterstellung hofft Bundesfinanzminister Stoltenberg auf Zustimmung aus der Bevölkerung für seine ablehnende Haltung (...) Zentralrat Sinti und Roma