Ein Sparvertrag für die eigene Abschiebung

■ In Münster müssen Asylsuchende, die endlich eine Anstellung gefunden haben, einen Sparvertrag für ihren Rückflug abschließen

Münster (taz) - „Die Ausländerbehörde der Stadt Münster verlangt von mir eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 DM ... Ich möchte deshalb einen Sparvertrag in Höhe von 50 DM mit Ihnen abschließen ... Ich trete hiermit schon jetzt mein jeweiliges Sparguthaben an die für meinen Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde als Sicherheit für eventuelle Rückführungskosten ab.“ So heißt es in dem von der Ausländerbehörde der Stadt Münster vorformulierten Brief, den Asylsuchende, sobald sie Arbeit gefunden haben, an die Stadtsparkasse schikken müssen. Im Klartext heißt das: Die Stadt Münster verlangt von Asylsuchenden letztendlich, daß sie für ihren eigenen Rückflug Geld sparen. Betroffen von dieser Praxis sind gegenwärtig nur die wenigen Asylbewerber, denen es nach dem zweijährigen Arbeitsverbot gelungen ist, eine Anstellung zu finden und das sind nur wenige. Doch das ändert nichts an dem Zynismus dieses von oben verordneten Sparvertrages, mit dem den Betroffenen unmißverständlich klargemacht wird, daß ihr Asylantrag nicht ernst genommen wird. Die psychologische Botschaft dieses Formbriefs der Ausländerbehörde ist klar: dein Asylantrag hat keine Chance. Also spare beizeiten. Der für die Ausländerbehörde zuständige Dezernent der Stadt Münster, Stadtrat Gersch, vermag absolut nichts Zynisches daran zu finden, daß ein Asylbewerber für seine Abschiebung schließlich auch noch selber sparen soll. Gersch: „Jetzt nehmen wir doch mal an, ich bin kein Asylbewerber sondern arbeite ein Jahr im Ausland berechtigterweise. Ja, dann werde ich doch aus eigenem Antrieb das Geld ansparen, was ich brauche, um wieder nach Hause zurückzufliegen. Der Asylsuchende muß sich darauf einstellen, daß erfahrungsgemäß ein Großteil der Asylbewerber nicht anerkannt wird. Und dann kann er nicht erwarten, daß vom Steuerzahler die Rückführungskosten übernommen werden.“ Folgt man dieser Argumentation, dann müßte die Ausländerbehörde - dem deutschen Steuerzahler zuliebe - die Asylverfahren möglichst lange hinauszögern - solange bis die Flüchtlinge ihr Flugticket tatsächlich abbezahlt haben. Roswitha Berg und Harald Löhlein