Klage gegen BRD auf Informationspflicht bei Reaktorunfällen

München (taz) - Vor dem Münchener Landgericht begann gestern der Prozeß gegen die Bundesrepublik auf Schadensersatzansprüche nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl. Klägerin: die sechsjährige Franziska Baumann aus München. Vertreten durch ihre Eltern und den Rechtsanwalt Alexander Frey wurde Ende August Klage gegen die UdSSR, den Freistaat Bayern und die Stadt München erhoben. Die Klagen gegen den Freistaat und die Landeshauptstadt wurden aus finanziellen Gründen zurückgezogen, die Klage gegen die UdSSR wurde abgetrennt. Mit der Klage soll erreicht werden, daß der Staat für die durch unzureichende oder verspätete Informationen eventuell später auftretenden Gesundheitsschäden aufkommen muß, auch wenn bis jetzt noch kein erkennbarer Schaden durch den Atomregen entstanden ist. Für eine Amtspflicht des Staates zur Warnung der Bevölkerung gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Das Gericht nahm die Feststellungsklage an, begrenzte jedoch die Ermittlung der Meßwerte und die Frage, ob eine Amtspflichtverletzung der Behörden vorliege, auf den südbayerischen Raum. Das Verfahren hat bereits 12.000 Mark verschlungen. Unterstützt werden die Kläger vom Ökofonds der bayerischen Grünen. Die eigentliche Verhandlung beginnt am 9. Januar 1987. lui