Kunzelmann erstattet Anzeige wegen Datenweitergabe

Berlin (taz) - Der ehemalige Abgeordnete der Alternativen Liste in Berlin, Dieter Kunzelmann hat beim Berliner Landgericht Strafanzeige gegen bisher unbekannte Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz gestellt. Die Strafanzeige wirft dem Bundesinnenministerium vor, nichtöffentliche und noch dazu falsche Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes über Kunzelmann u.a. an Löwenthals ZDF–Magazin weitergegeben zu haben. Als möglichen Täter dieser rechtswidrigen Weitergabe benennt die Strafanzeige den Staatssekretär im Innenministerium Spranger (CSU). Zur Erinnerung: Anfang des Jahres erschienen in mehreren CDU–nahestehenden Medien Berichte über ein Verfassungsschutz–Dossier, in dem die vermeintlich „terroristischen Hintergründe“ von insgesamt sieben grünen Mandatsträgern aufgelistet waren. Das ZDF–Magazin hatte in einer Sendung am 22.1.86 eine ganze Liste von Verurteilungen von Grünen Abgeordneten vorgelegt, darunter auch z.T. falsche Vorstrafen des Ex–Kommunarden und AL–Abgeordneten Kunzelmann. Obwohl die Anschuldigungen, die auf einem Bericht des Bundesinnenministeriums beruhen sollten, nachweislich falsch waren und das ZDF sie auch in einer späteren Sendung korrigieren mußte, griffen zahlreiche Medien und CDU–Abgeordnete diesen Fernseh–Bericht als Bestandteil einer Kampagne gegen die Grünen auf. Aus diesem Sachverhalt, so begründen die Anwälte Kunzelmanns jetzt, ergibt sich der „dringende Verdacht, daß das Bundesinnenministerium durch den Bericht vom 20.2.85 über „Verurteilungen und sonstige Vorerkenntnisse“ personenbezogene Daten unseres Mandanten zusammengestellt und übermittelt hat.“ Diese Übermittlung an Private sei jedoch laut Datenschutzgesetz unbefugt erfolgt. Ve.