I N T E R V I E W Kontrolle nicht gewollt

■ Der SPD–Politiker Gansel zum Blaupausen–Geschäft mit Südafrika

taz: Herr Gansel, was wollen Sie in den nächsten Tagen auf parlamentarischer Ebene unternehmen? Gansel: Wir haben einige Dutzend Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Geklärt werden muß die Verantwortung des Finanzministers für ein Bundesunternehmen, ob der Bundeskanzler entgegen völkerrechtlichen Bestimmungen eine Waffenlieferung an Südafrika befürwortet und warum der Verteidigungsminister keine Maßnahmen gegen die Preisgabe militärischer Dienstgeheimnisse ergriffen hat. Sie werden in dieser Woche einen Neuentwurf des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) einbringen. Wir haben diesen Entwurf schon vor einem Jahr eingebracht; jetzt finden die zweite und drit keine Entwicklungsländer sind und in denen die Menschenrechte gewahrt werden. Nun fällt die Lieferung von Blaupausen ja unter das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), nicht unter das KWKG. Wollen Sie an dieser Aufteilung etwas verändern? Wir haben uns zunächst das KWKG vorgenommen. Und diese Überlegungen werden auch praktische Auswirkungen auf das AWG haben. Dessen ungeachtet bleibt aber festzustellen: Die Bundesregierung kann auch nach dem jetzigen AWG sehr wohl die Lieferung von Rüstungsgütern und militärischem Know–how kontrollieren. In welche Richtung würden Sie das AWG denn verändern? Wir werden - wie im KWKG - den Ermessensspielraum der Bundesregierung einengen. Die jetzige Rechtslage bietet Einfallstore für den Lobbyismus. Müßten Ihres Erachtens gegenüber den beteiligten Firmen Konsequenzen gezogen werden, die über die Entlassung der Manager hinausreichen - wenn es richtig ist, daß die Firmen ohne förmliche Genehmigung und nur mit einer mündlichen Zusage geliefert haben? Da müssen die Ergebnisse der kommenden Untersuchungen abgewartet werden. Aber: Für Genehmigungen, die hier ert mehr als zweifelhaft. Deshalb sind in jedem Fall personelle Konsequenzen erforderlich, und zwar Kündigung ohne Abfindung. Das Interview führte Ursel Sieber