Dispositionsmasse

■ In der EG bleiben Türken Bürger zweiter Klasse

Ab 1.12.86 sollte laut Assoziierungsvertrag zwischen der EG und der Türkei die Freizügigkeit für türkische Staatsbürger innerhalb der Länder der EG verwirklicht werden. Rund 400 Türken machten am Montag am deutsch–niederländischen Grenzübergang bei Emmerich die Probe aufs Exempel. Ergebnis: Das mit der Freizügigkeit war wohl ein Irrtum. Jahrelang hatten EG und verschiedene türkische Regierungen um den entsprechenden Passus in dem 1963 geschlossenen Vertrag geschachert - allen voran die Bundesregierung, die sich zuletzt ganz platt auf den Standpunkt stellte, man habe den Türken gar nichts versprochen, die angebliche Zusicherung sei nie etwas anderes als eine vage Absichtserklärung gewesen. Hinter den Kulissen hätte man es allerdings lieber gesehen, die türkische Regierung hätte von sich aus eine Verschiebung der Freizügigkeitsregelung angeboten, versüßt durch einige Zugeständnisse bei finanziellen Zuwendungen. Daß es zu dem Deal nicht kam, ist vor allem dem Hause Zimmermann zuzuschreiben. Zumindest aufenthalts– und arbeitsrechtliche Verbesserungen für die bereits in der EG lebenden Türken, so das Angebot aus Ankara, müßten in dem Kompromißpaket enthalten sein - doch Zimmermann stellte sich quer. das nicht länger gefallen lassen. Jürgen Gottschlich