Deutsche Bank fein raus

■ Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Bank wegen Steuerhinterziehung in der Parteispendenaffäre verjährt / Großspender geht straffrei aus

Von Wolfgang Zügel

Berlin (taz) - Den vielleicht dicksten Fisch in Sachen Parteispenden hat jetzt die Frankfurter Staatsanwaltschaft durchs Netz schlüpfen lassen. Der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Reinhard Rochus, bestätgite einen Bericht des NDR–Jour nalisten Joachim Wagner, demzufolge das Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die Deutsche Bank wegen Verjährung unwiderruflich eingestellt worden ist. Unklar ist bislang, wie es zu dieser Ermittlungspanne gekommen ist. Mit rund 25 Millionen Mark war die Deutsche Bank einer der ganz großen unter den Spendern der deutschen Industrie. Nachdem die Parteispendenaffäre in der Öffentlichkeit ruchbar geworden war, versuchten sich die Banker mit einer Selbstanzeige zu retten. Nach dem geltendem Recht geht derjenige straffrei aus, der die Steuerhinterziehung selbst anzeigt und nachversteuert. Die Deutsche Bank zahlte 13 Millionen an den Fiskus und wähnte sich aus dem Schneider. Tatsächlich befürworteten die Frankfurter Staatsanwälte Udo Scheu und Dieter Kellermann, so der NDR–Bericht, im Sommer 1985 die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Deutsche Bank. Das Pech der Banker bestand aber darin, daß die Ermittlungsbehörden lange vor der Selbstanzeige die Geschäftsräume des renommiertesten deutschen Kreditinstituts durchsucht hatten und damit die Möglichkeit der Selbstanzeige hinfällig geworden ist. Fortsetzung auf Seite 2 Glück im Unglück hatten die Bankmanager insofern, als die Ermittlungsbehörden ihrerseits versäumten, konkret verdächtige Manager zu benennen. Dadurch wurde der Lauf der Verjährungsfrist nicht unterbrochen. Obwohl die Frankfurter Strafverfolger mehrfach vom hessischen Justizministerium auf die Möglichkeit einer Verjährung aufmerksam gemacht worden waren, begingen sie einen weiteren Fehler. Sie vertrauten einem Aktenvermerk der Steuerfahndung St. Augustin, dem zufolge die Deutsche Bank auch noch 1981 Spenden aus unversteuertem Ein kommen getätigt habe, also Steuern hinterzogen habe. Die Fahnder unterließen es, dies bei der Bank selbst zu überprüfen. Wohlwissend, daß die Frist verstrichen war, versicherte das Geldinstitut am 30. August diesen Jahres glaubhaft, es habe bereits 1980 das letzte Mal „gesündigt“, das Vergehen war damit am 21. Juni 1986 verjährt. Dieser für die Deutsche Bank glückliche Ausgang des Ermittlungsverfahren dürfte für viele andere Parteispendenprozesse Folgen haben. Nach Ansicht Wagners, der seit langem in Sachen Parteispenden recherchiert, hat die Deutsche Bank „andere Spender aus Industrie und Wirtschaft noch massiv gedrängt, die Steuerstrafverfahren um jeden Preis vor Gericht auszufechten; Strafbefehle oder andere Formen der diskreten Erledigung sollte die Wirtschaft nach Bankmeinung ablehnen“. Nachdem den Steuerfahndern nun der dickste Fisch entwischt ist, dürften andere Verfahren still bereinigt werden, ohne daß die Spender noch an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden.