Reagan billigt Sonderankläger in Iran–Affaire

■ Justizminister soll „unabhängigen Berater“ bestellen / Forderung nach Ablösung von Stabschef Regan und CIA–Chef Casey bleibt / Geheimdienstausschuß befragte North, Metarlane und Poindexter / Reagan ernennt neuen Sicherheitsberater

Aus Washington Stefan Schaaf

Fast vier Wochen nach dem Beginn der schwerwiegendsten politischen Krise der Reagan–Administration hat der Präsident zum ersten Mal Lob für sein Verhalten erteilt bekommen. Die Zustimmung kam aus seiner eigenen Partei von führenden Senatoren. Sie bezog sich auf die Ernennung eines Sonderanklägers, die jetzt unmittelbar bevorsteht. Reagan hatte am Dienstag mittag zum vierten Mal in drei Wochen übers Fernsehen zur amerikanischen Bevölkerung gesprochen und bekanntgegeben, daß er seinen Justizminister gebeten habe, einen unabhängigen Berater zu bestellen, der die Affaire um die in den Iran gelieferten Waffen und die teilweise nach Zentralamerika geflossenen Verkaufserlöse untersuchen soll. Außerdem erklärte Reagan, daß er den Vorschlag unterstütze, die Untersuchung im Kongreß einem gesonderten Untersuchungsausschuß zu übertragen. Schließlich gab der Präsident bekannt, er habe Frank Carlucci, einen früheren CIA–Vizechef, zum neuen Nationalen Sicherheitsberater bestellt. Während Reagan für sein rasches Handeln und für seine Bereitschaft, mit der unabhängigen Untersuchung zusammenzuarbeiten, Zustimmung erntete, forderten Stimmen im Kongreß weiterhin die Ablösung seines Stabschefs Donald Regan sowie des CIA–Direktors Casey. Die Institution des Sonderanklägers ist nicht allein mit Watergate und Richard Nixons unrühmlichem Abgang verbunden. In Ro nald Reagans Amtszeit wurde bereits fünfmal gegen Mitglieder der Administration wegen mutmaßlicher krimineller Vergehen er mittelt - etwa gegen seinen früheren Arbeitsminister Donovan wegen Betrugs oder gegen den Ex– Berater Michael Deaver, der in unerlaubter Form Lobby–Arbeit betrieben hatte. Der Sonderankläger wird von drei Bundesrichtern ernannt. Er hat alle juristischen Vollmachten, d.h. er kann Zeugen vorladen, sie vereidigen oder ihnen Straffreiheit zusichern; er kann außerdem sämtliche notwendigen Dokumente einsehen. Wenn er zu der Überzeugung kommt, es liege tatsächlich eine strafbare Handlung vor, muß er seine Beweggründe einer Anklagejury darlegen. All diese Präliminarien einer gerichtlichen Aufarbeitung finden unter größtmöglicher Geheimhaltung statt, nicht einmal der genaue Auftrag des Sonderanklägers wird bekanntgegeben. Anders ist dies bei dem Kongreß–Untersuchungsausschuß, der wohl im Januar zum ersten Mal zusammentreten wird. Ein solches Sonderkomitee, gebildet aus Senatoren und Abgeordneten beider Parteien, hatte auch den Watergate–Skandal aufgerollt, seine Anhörungen waren wochenlang vom Fernsehen übertragen worden. Nur wenig ist bisher auch über die Befragungen durch den Geheimdienstausschuß im Senat bekannt geworden, der seit Montag hinter verschlossenen Türen McFarlane, Oliver North und Poindexter befragt. McFarlane hat dem Vernehmen nach den Eindruck hinterlassen, vom Mitwissen höherer Regierungsstellen überzeugt gewesen zu sein. North dagegen hat sich auf den fünften Verfassungszusatz berufen, der einem Beschuldigten Aussageverweigerung zugesteht, falls er sich selbst belasten würde. Poindexter, der am Dienstag vor die Senatoren trat, bat sich zusätzliche Zeit zur Beratung mit seinen Anwälten aus.