Schlappe für Daimler–Benz

Boxberg (taz) - Die Bundesstraße 292 im Bereich Boxberg/ Schwabhausen darf vorläufig nicht gebaut werden. Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hob gestern den Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums Stuttgart für den Bau der Straße auf. Gegen die B292 hatten fünf in der „Bundschuh“–Genossenschaft zusammengeschlossene Bauern geklagt, deren Grundstücke betroffen sind. Nach Auffassung von „Bundschuh“–Sprecher Horst Oellers gibt es für die Straße „nur eine Erklärung, nämlich die Verkehrserschließung für den Bau der geplanten Daimler–Benz–Teststrecke in Boxberg“. Das Land Baden–Württemberg habe „acht bis zehn Millionen Mark verbraten, weil es nicht bereit war, die gerichtliche Entscheidung abzuwarten, sondern durch den Bau im Vorfeld vollendete Tatsachen schaffen wollte“. Über die Verfassungsbeschwerde gegen die Enteignung von Grundstücken zugunsten von Daimler–Benz wird am 16. Dezember eine mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stattfinden. rog